Konsulent
(lat., »Berater, Ratgeber«),
s. v. w. Anwalt (Rechtskonsulent).
Gewöhnlich versteht man indessen unter Rechtskonsulent einen Geschäftsmann, der sich zwar gewerbsmäßig mit der Erledigung von Rechtsangelegenheiten befaßt, aber kein juristisch gebildeter Mann und insbesondere kein Rechtsanwalt ist;
oft geringschätzend
Winkeladvokat (Winkelkonsulent
)
genannt.