Konsulat
(lat.), das Amt, die Würde und die Regierungszeit (Amtsdauer) eines Konsuls (s. d.), speziell die Regierungsform der französischen Republik 1799-1804. Dieselbe ward nach dem Sturz des Direktoriums durch den Staatsstreich vom 18. Brumaire vom General Napoleon Bonaparte eingeführt und die Verfassung für dieselbe (Konsularverfassung vom Jahr VIII) veröffentlicht und durch Plebiszit genehmigt. Sie übertrug die oberste Gewalt drei Konsuln, von denen der Erste Konsul als Herr über die äußere Politik, Heer und Flotte sowie die Finanzen die ausschließliche Macht hatte. Zu Mitkonsuln ernannte Bonaparte Cambacérès und Lebrun. Mit seiner Wahl zum Kaiser hörte das auf. Vgl. Frankreich, S. 557.