Konséns
(lat.), Zustimmung, Einwilligung, z. B. des
Vormundes zu
Rechtsgeschäften der Bevormundeten, der Eltern zu der
Ehe ihrer
Kinder, der militärischen Obern zu den
Ehen der
Soldaten, der Obrigkeit zur gerichtlichen Verpfändung eines
Grundstücks, daher
man in manchen Gegenden
die
Schuld- und Pfandurkunden Konsens
urkunden zu nennen pflegt, u. dgl.
Vgl.
Consensus.