Konkurrénz
(franz. concurrence, v. lat.
concurrere, zusammen [d. h. miteinander, um die
Wette] laufen, nach einem gemeinsamen
Ziele laufen) oder Wettbewerb entsteht,
wenn sich gleiche
Interessen auf einen und denselben Gegenstand richten und jedes den übrigen zuvorzukommen sucht. In der
Volkswirtschaft konkurrieren die
Käufer einer Warenart miteinander, indem sie, um Befriedigung zu finden,
einander überbieten. Mehrung der Konkurrénz
der
Käufer wird deshalb eine Preissteigerung bewirken.
Von den Verkäufern sucht sich jeder die Abnahme der eignen
Waren und Leistungen zu sichern, was durch
Erniedrigung des
Preises
oder auch durch Verbesserung in der Leistung ermöglicht werden kann. Im allgemeinen hat die freie Konkurrénz
eine
wohlthätige
Wirkung. Sie erhält den
Preis auf derjenigen
Höhe, bei welcher eine vollständigere
Deckung des
Bedarfs ohne zu
hohen
Gewinn oder Verlust der Produzenten in angemessener
Weise ermöglicht wird. Die Preissteigerung, welche sie bei relativem
Mangel veranlaßt, hat wirtschaftliche Einschränkung des
Bedarfs auf der einen, Mehrung des
Angebots auf
der andern Seite zur
Folge.
Bei relativem Überfluß ruft die Konkurrénz
eine
Erniedrigung des
Preises hervor, infolgedessen mehr
Bedarfe wirtschaftliche
Deckung
finden können und die zu teuern
Produktionen allmählich ausgestoßen werden. Die in der Leistung ist ein vorteilhafter
Sporn
wirtschaftlichen Fortschritts, indem jeder sich bestrebt, durch technische Vervollkommnung, Kostenersparung,
Verbesserungen in dem Produktionsprozeß, Erzeugung besserer
Qualitäten oder auch dadurch, daß
er den
Wünschen der
Konsumenten
in quantitativer, zeitlicher und örtlicher Beziehung vollständiger nachkommt, sich
Absatz und
Gewinn zu sichern. So bewirkt
die Konkurrénz
, zumal wenn die Verbesserungen allmählich Gemeingut werden, eine regelmäßigere,
billigere und vollständigere Marktversorgung.
Grenzen der Hörbarkeit
![Bild 58.307: Grenzen der Hörbarkeit - Grenzfälschung [unkorrigiert] Bild 58.307: Grenzen der Hörbarkeit - Grenzfälschung [unkorrigiert]](/meyers/thumb/58/58_0307.jpeg)
* 3
Grenzen.
Nicht immer ist die Konkurrénz
eine vollkommen freie. Sie kann durch Vereinbarungen (Arbeiterkoalitionen, Unternehmerverbände,
Verabredungen von Käufern wie Verkäufern) oder durch Eingreifen des
Staats (Privilegien, Zunftzwang etc.) künstlich beschränkt
werden, aber auch natürliche
Grenzen
[* 3] im relativen Mangel von Produktionsmitteln, Alleinbesitz gewisser technischer Kenntnisse,
des zureichenden
Kapitals u. dgl. finden. Allerdings führt
die freie Konkurrénz
zu einem
Sieg der begabtern
Kräfte über die schwächern, doch ist dies an und für sich volkswirtschaftlich
nicht nachteilig, wenn auch dem einzelnen hieraus ein
Schade erwächst.
Konkurrenz der Verbrec

* 5
Seite 10.10.
Bedenklicher ist dagegen der Umstand, daß die wirtschaftliche
Kraft
[* 4] nicht allein durch die eignen Fähigkeiten
bedingt wird, daß Verteilung des
Besitzes,
Wirtschafts- und Eigentumsordnung ebenfalls dem einen einen bedeutenden Vorsprung
vor dem andern verleihen und infolgedessen gerade bei freier Konkurrénz
zu einer schroffern Ausgestaltung der Klassenverschiedenheiten
(Sieg des
Großbetriebes und damit leicht Aufhebung der Konkurrénz
) führen können. Außerdem aber entfesselt die freie
alle wirtschaftlichen
Kräfte, die bösen wie die guten. Gewissenlosigkeit, laxe Geschäftsmoral, unsolide
Arbeit, trügerische
Reklame und
Humbug können dabei leicht auf
Kosten der Ehrlichkeit, Tüchtigkeit oder auch ungenügender
Kenntnis obsiegen, ohne daß dabei immer gegen die Bestimmungen des
Strafrechts verstoßen zu werden braucht. Wenn darum auch
im allgemeinen der
¶
mehr
Wettbewerb im Interesse einer tüchtigen Ausbildung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte freizulassen ist, so ist die
Konkurrénz
doch auf vielen Gebieten, sofern hier nicht durch freie Vereinigungen genügender Schutz geschaffen wird, von Staats wegen
zu beschränken (Konzessionierungen, Arbeiterschutz, Zwangskassen etc.). In Fällen, in welchen Mangel an Konkurrénz
die Ausbeutung
ermöglicht, können Taxen (Eisenbahntarife, Taxen für Dienstmänner, Droschken etc.) am Platz sein, oder
es kann sich der Betrieb durch den Staat, bez. die Gemeinde als rätlich erweisen. Im innern Verkehr der heutigen Kulturstaaten
ist das Prinzip der freien Konkurrénz
verwirklicht, jedoch nicht ohne erhebliche Ausnahmen der oben bezeichneten Art. In Deutschland
[* 6] insbesondere wurde die Zahl dieser Ausnahmen in den letzten Jahren vermehrt (Nahrungsmittelgesetz, Arbeiterschutzgesetzgebung,
Verstaatlichung von Eisenbahnen etc.). Ebenso wurde seit 1879 durch die Umgestaltung der Zollpolitik für den Außenhandel das
Prinzip der freien Konkurrénz
beschränkt, indem fremden Konkurrenten der Wettbewerb mit der heimischen Produktion auf dem inländischen
Markte durch Auflegung von Zöllen erschwert wurde. Vgl. Freihandel.