Kongregationen
,
Marianische, s. Bruderschaften.
Kongregationen
4 Wörter, 48 Zeichen
Kongregationen,
Marianische, s. Bruderschaften.
(lat. Confraternitates) heißen die von kirchlichen Obern genehmigten, unter kirchlicher Aufsicht stehenden Vereine von Katholiken, die sich zu besondern, nicht allgemein vorgeschriebenen Gebeten oder guten Werken verpflichten, wofür ihnen in der Regel besondere Ablässe und Gnaden zugesichert werden. Es gab derer schon im Mittelalter, wie die Brückenbrüder (s. d.): sie sind aber erst in den letzten Jahrhunderten zahlreich geworden. Eine Bruderschaft, die ermächtigt ist, sich die übrigen Bruderschaften desselben Namens einzuverleiben und denselben ihre Ablässe und Gnaden mitzuteilen, heißt Erzbruderschaft.
Die Mitglieder mancher Bruderschaften erhalten bei der Aufnahme ein Abzeichen, Skapulier, [* 3] Gürtel, [* 4] Medaille u. dgl. Manche Bruderschaften sind mit religiösen Orden [* 5] verbunden, sodaß sie unter deren Generalen stehen, so die Skapulierbruderschaften mit den Karmelitern, die Rosenkranzbruderschaften mit den Dominikanern, die Marianischen Kongregationen (Sodalitäten) für Männer, Junggesellen, Gymnasiasten, Universitätsstudenten, junge Kaufleute, Gesellen, Lehrlinge u. s. w. mit den Jesuiten, die Bruderschaften zum Troste der armen Seelen im Fegfeuer mit den Redemptoristen.
Von den neuern Bruderschaften sind zu erwähnen: die Michaelsbruderschaft, gegründet 1860 zu Wien [* 6] zur Unterstützung des Papstes durch Gebet und Geld, der Verein der christlichen Mütter, gegründet zu Regensburg [* 7] 1808, der Verein zur Verbreitung des Glaubens (s. d.). (S. Herz Jesu.) –
Vgl. Bouvier, über den Ablaß, die und das Jubiläum (Aachen [* 8] 1844): Beringer, Die Ablässe (9., auf Grund der Arbeiten von A. Maurel und Joh. Schneider umgearbeitete Aufl., Paderb. 1887).
– über in der evang. Kirche s. Brüderhäuser.