Titel
Kongregation
(lat., v. grex,
Herde,
Schar), im allgemeinen jede Vereinigung, Versammlung, Verbrüderung;
seit dem 4. Jahrh. der bezeichnende
Ausdruck für die Vereinigung mehrerer Klöster zur
Beobachtung derselben
Regeln und
Statuten.
Über diese fast nur im
Abendland lebenskräftig gewordene
Organisation s.
Kloster und
Orden.
[* 3] Kongregationen
heißen auch die
Ausschüsse der
Kardinäle zu
Rom,
[* 4] welche vom
Papst zur Leitung gewisser besonderer
Geschäfte eingesetzt
werden.
Hierher gehören z. B.:
1) die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden errichtet;
2) die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablaßgesuche und Reliquienangelegenheiten;
3) die C. de propaganda fide (s. Propaganda);
4) die C. super negotiis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen;
5) die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt (s. Index librorum prohibitorum);
6) die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III. eingerichtet (s. Inquisition);
7) die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen;
8) die C. sacrorum rituum, von Sixtus V. zur Ordnung und Hebung [* 5] des Kultus eingerichtet;
9) die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität (s. d.) gestiftet von Urban VI. 1626;
10) die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen;
11) die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst;
12) die C. super negutus ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von
Pius VII. 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung,
Abschließung, Aufhebung und
Interpretation der
Konkordate zu beraten. Außerdem
gab es noch Kongregationen
für das Gebiet
der Stadt
Rom sowie für den
Kirchenstaat. In
Frankreich heißen Kongregationen
Verbrüderungen der ultramontanen
Partei, die sich schon unter
Napoleon I. zu geistlichen
Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren
Streben namentlich auf
Vernichtung der
Freiheiten der gallikanischen
Kirche und
Befestigung der römischen
Hierarchie gerichtet war.