In der
Rechtswissenschaft ist Konfusion das Zusammentreffen eines
Rechts und der ihm gegenüberstehenden Verbindlichkeit in Einer
Person, wodurch beides erlischt;
z. B.
wenn jemand seinen
Gläubiger beerbt oder das ihm verpfändete
Grundstück kauft.
In der ursprünglichen Bedeutung (confusio = Zusammengießung)
wird das Wort noch juristisch gebraucht, s. Commixtio. über Konfusion der Rechte s. Vereinigung.