Konfirmation
(lat.), Bestätigung, z. B. eines
Rechtsgeschäfts durch das
Gericht; in den evangelischen
Konfessionen
[* 3] die kirchliche
Handlung, durch welche die jungen
Christen (Konfirmanden), nachdem sie von dem
Geistlichen im
Christentum unterwiesen
worden sind (Konfirmati
onsunterricht), öffentlich Rechenschaft von ihrem christlichen
Glauben ablegen, sich zu ihrem Taufbund
bekennen und sodann unter
Gebet und
Handauflegung (daher
Einsegnung) in die mündige
Gemeinde aufgenommen,
daher auch zum
Abendmahl zugelassen werden.
Die Konfirmierten erhalten als Bestätigung einen vom Pfarramt ausgestellten Konfirmati
onsschein. Die
Handlung kam statt der
von den
Reformatoren gemißbilligten
Weihe mit dem heiligen
Salböl
(Chrisma), der sogen.
Firmung (s. d.), auf, ist aber erst
infolge der Wirksamkeit
Speners in der deutschen lutherischen
Kirche ganz durchgedrungen. Das
Alter der
Konfirmanden ist in den meisten
Staaten 13-15 Jahre. In der katholischen
Kirche versteht man unter Konfirmation
insbesondere das
Recht der
Päpste, die Bischofswahlen zu bestätigen. Erst durch die Konfirmation
erlangt der zum
Bischof Erwählte die bischöfliche
Jurisdiktion.