Konfination
(mittellat.,
Verstrickung), im mittelalterlichen Strafensystem eine
Freiheitsstrafe, wodurch dem Sträfling
ohne eigentliche
Gefangenhaltung untersagt ward, einen bestimmten
Ort oder
Bezirk zu verlassen. Etwas Ähnliches ist heutzutage
die
Polizeiaufsicht (s. d.).
In dem
Reichsgesetz vom betreffend die Verhinderung der unbefugten
Ausübung der
Kirchenämter, findet sich die an die ehemalige Konfination
erinnernde Bestimmung (§ 1), daß einem durch gerichtliches
Erkenntnis aus dem
Amt entlassenen Religionsdiener, welcher thatsächlich die Fortdauer des ihm entzogenen
Amtes beansprucht,
durch
Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten
Bezirken oder
Orten versagt oder angewiesen werden
kann.