Konfession
(lat.), im subjektiven
Sinn s. v. w.
Bekenntnis überhaupt, im objektiven das
Bekenntnis
des
Glaubens kirchlicher Hauptparteien, in welchem
Sinn man von
Christen römisch-katholischer, griechisch-katholischer, evangelischer
und reformierter Konfession
spricht; im engsten
Sinn eine
Schrift, in welcher die Mitglieder einer dieser Konfessionen
[* 2] den
Inhalt ihres
Glaubensbewußtseins offiziell darlegen (s.
Glaubensbekenntnis). Konfessionell
(konfessional), auf Glaubensbekenntnisse sich
beziehend, begründet, haltend; Konfession
alismus, diejenige theologische
Richtung, welche das Festhalten
an einem bestimmten
Glaubensbekenntnis als unumgängliches Erfordernis des kirchlich-religiösen
Lebens geltend macht. Über
Konfession
swechsel s.
Konvertiten. - Konfessionslos
sind in
Preußen,
[* 3] bez. in
Deutschland,
[* 4] diejenigen, welche infolge der durch
den preußischen
Kulturkampf herbeigeführten Aufhebung des Taufzwanges die staatsbürgerlichen
Rechte genießen, ohne einer
religiösen
Gemeinschaft anzugehören; auch die nach dem
Gesetz vom ihren
Austritt aus einer
Kirche erklären, ohne einer andern beizutreten.
Ihre Zahl ist seit 1877 in stetigem Rückgang begriffen.