Konditioni
eranstalten
(Bureaux publics de conditionnement et titrage), Anstalten, die den
Zweck
haben, den Feuchtigkeitsgehalt von
Fasern, insbesondere auch von
Garnen aus diesen
Fasern
(Seide,
[* 2]
Wolle etc.), festzustellen,
um Streitigkeiten beim Verkauf zu umgehen. Da die Feuchtigkeitsbestimmung namentlich im Seidenhandel von Wichtigkeit ist,
so gab die
Seide die erste Veranlassung zur Einrichtung der Konditioni
eranstalten. In
Turin
[* 3] wandte man diesem Gegenstand schon
seit 1750
Aufmerksamkeit zu; 1831 erfand der
Franzose Talabot ein später von Persoz vervollkommtes
Verfahren, durch welches
die
Kondition der
Seide schnell und sicher ermittelt wird.
Dieses
Verfahren wurde 1852 zuerst in
Reims
[* 4] auf
Wolle ausgedehnt, und seine Anwendung auf alle andern Gespinste unterliegt keinen
Schwierigkeiten. In
Frankreich stehen die Konditioni
eranstalten meist unter der Aussicht von
Handelskammern
(Lyon,
[* 5]
Paris)
[* 6] oder
Munizipalräten
(Reims,
Roubaix). In
Deutschland
[* 7] hat man dieselben der Privatindustrie überlassen.
Eines guten
Rufs erfreut sich
die auf
Aktien gegründete Konditioni
eranstalt für
Seide in
Krefeld.
[* 8] Die
Methode des
Konditionierens besteht nun gewöhnlich
darin, daß man eine Probe
Seide von bekanntem
Gewicht in einem durch
Dampf
[* 9] geheizten
Apparat 2½-4
Stunden
der
Temperatur von 110° C. aussetzt, bis sie nicht mehr an
Gewicht verliert, und dann in dieser heißen
Luft selbst wägt (weil
sie in gewöhnlicher
Luft sofort wieder
Feuchtigkeit anziehen und das
Gewicht verändern würde). Am zweckmäßigsten findet
die Gewichtsbestimmung vor und nach dem
Trocknen im Trockenschrank selbst statt und zwar dadurch, daß
man auf letztern eine
Wage
[* 10] stellt, an deren einem
Arm ein
Draht
[* 11] hängt, der in den Trockenschrank reicht und hier die Probe
trägt. Nach der Gewichtsdifferenz berechnet man dann das
Gewicht der ganzen
Partie, welcher die Probe
entnommen war, für den Zustand der vollkommenen Trockenheit, und dieses gilt nach einem Zuschlag von 10 Proz.
als das gesetzmäßige, verbindliche
Handelsgewicht.