(lat.condictio), die persönliche Klage auf Rückgewähr dessen, was der Beklagte durch
die Leistung des Klägers, oder was er sonst auf Kosten des Klägers ohne rechtlichen
Grund erlangt hat, oder was er, nachdem
der rechtliche
Grund hinweggefallen ist, von dem Kläger noch hat. (S.
Bereicherung.)
(lat.), jede persönliche Klage, dann insbesondere eine solche persönliche Klage, die durch einseitige Kontraktsverhältnisse
veranlaßt wird und auf eine Eigentumsübertragung abzweckt. Condictio causa data, causa non secuta,
Klage auf Zurückgabe einer Sache, die jemand aus nachher weggefallenem Grund zugewiesen worden;
condictio certi, Klage auf Zurückgabe
eines bestimmten Gegenstandes;
condictio ex chirographo, Klage aus einer Handschrift;
condictio ex mutuo, Klage auf Rückzahlung eines Darlehens;
condictio ex stipulato, Klage auf Versprechenserfüllung;
condictio furtiva, Klage auf Rückgabe von Entwendetem;
condictio indebiti,
Klage auf Rückerstattung einer Zahlung, die man irrtümlich ohne Verpflichtung dazu geleistet hatte;
condictio liberationis, Klage
auf Befreiung von einer Verbindlichkeit;
condictio ob turpem causam, Klage auf Rückgabe desjenigen, was ein andrer aus gesetzwidrigem
Grund empfangen;
condictio sine causa, Klage auf Rückgabe einer Sache, die ohne Rechtsgrund in jemandes Besitz
gekommen ist.