Kondemnieren
im Seewesen s. v. w. ein seeuntüchtig gewordenes Schiff [* 2] von der Seefahrt ausschließen;
ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.
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30 Wörter, 256 Zeichen
Kondemnieren
im Seewesen s. v. w. ein seeuntüchtig gewordenes Schiff [* 2] von der Seefahrt ausschließen;
ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.