Kommunikat
ivdekret
(lat., notifizierendes Dekret, Notifikation), richterliches Dekret (s. d.), welches den Parteien bloß Kenntnis von einem prozessualischen Ereignis gibt, z. B. der einen Partei eine Eingabe des Gegners mitteilt, ohne sie dabei präjudiziell zu einer Prozeßhandlung aufzufordern.