Kommission
stratte
(Wechsel auf fremde Rechnung), ein gezogener Wechsel (s. d.), bei welchem dem Bezogenen die Deckung nicht von dem Trassanten, sondern von einem Dritten geleistet werden soll. Es wird dies regelmäßig in dem Wechsel durch die Wendung ausgedrückt: »Und stellen den Betrag auf Rechnung des Herrn N. N.« Dieser Dritte (Kommittent) oder auch der Trassant selbst teilt dann regelmäßig dem Bezogenen in einem besondern Avisbrief mit, daß der Trassant von dem Kommittenten zum Ziehen auf den Trassaten kommittiert sei. Wird diese Erklärung von dem Kommittenten selbst oder doch mit dessen Willen gegeben, so entsteht für ihn dadurch die Verpflichtung, für Deckung zu sorgen.