Kommission
ssystem
(Tantiemesystem), eine Form der Lohnzahlung, bei welcher der Arbeiter neben dem festen Lohn (Zeit- oder Stücklohn) noch einen Anteil am Gewinn des Geschäfts (Tantieme) erhält, ohne jedoch an letzterm selbst beteiligt zu sein.
Bei demselben hört das Recht auf Gewinnbeteiligung auf, sobald das Arbeitsverhältnis gelöst wird. Vgl. Arbeitslohn, S. 759.