Kommission
der
Donau
-Uferstaaten
, eine ständige
Behörde zur Ausarbeitung der
Schiffahrts- und
Strompolizeivorschriften für die Donau
, besteht aus
Abgeordneten von
Österreich-Ungarn,
[* 2]
Bayern,
[* 3]
Württemberg
[* 4] und der
Türkei
[* 5] sowie aus
Kommissaren für Moldau, Walachei und
Serbien
[* 6] und begann ihre Wirksamkeit zu
Wien.
[* 7]
Hier entstand die Donau
schiffahrtsakte,
welche unterzeichnet und ratifiziert wurde.