Kommissionär
,
ein Kaufmann, welcher gewerbsmäßig für Rechnung und im Auftrage anderer (dieselben mögen Kaufleute oder Nichtkaufleute sein), aber in eigenem Namen, Handelsgeschäfte schließt (s. Kommission).
–
Über den Kommissionär
im
Buchhandel
s.
Kommissionsbuchhandel. – In einem andern
Sinne bezeichnet in
Frankreich einen Dienstmann, Eckensteher u. s. w.