Kommission
(lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts, namentlich in öffentlichen Angelegenheiten; auch die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte Kommissar genannt wird. Bei der Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung Kommissionär die übliche. Der schriftliche Auftrag, die Vollmacht, welche der Kommissar erhält; wird Kommissoriale oder Kommissorium genannt.
Ständige Kommissionen
, welche den
Charakter von Behörden haben, heißen auch
Kommissariate; auch kommt die Bezeichnung
Kommissar
als
Amtstitel
(Polizei-,
Hof-,
Bezirks-,
Kriegskommissar etc.) vor. Kommissionen
werden im
Staats- und Gemeindeleben vielfach bestellt.
So werden z. B. Gerichtskommissionen
zur
Aufnahme von
Testamenten abgeordnet und für die Bearbeitung der
Gnaden-,
Subhastations-,
Konkurs-, Kassensachen etc. ständig eingesetzt. Außerdem kommen
Prüfungs-, Steuereinschätzungs-,
Militärersatz-, Oberersatz-, Untersuchungskommissionen
u. dgl.
vor.
Grenzen der Hörbarkeit
![Bild 58.307: Grenzen der Hörbarkeit - Grenzfälschung [unkorrigiert] Bild 58.307: Grenzen der Hörbarkeit - Grenzfälschung [unkorrigiert]](/meyers/thumb/58/58_0307.jpeg)
* 2
Grenzen.
Kommissionen
werden zur Regulierung von
Grenzen,
[* 2] zur
Ordnung der Schiffahrtsverhältnisse, zu sonstigen völkerrechtlichen
Abmachungen und staatsrechtlichen
Akten niedergesetzt.
In den
Sitzungen der
Volksvertretung nehmen Regierungskommissionen
an den
Verhandlungen teil, um die
Ansicht und die
Anträge der Staatsregierung zu vertreten, so z. B. im deutschen
Reichstag
die
Kommissare des
Bundesrats. Die
Kammern selbst wählen aus ihrer Mitte bestimmte Kommissionen
oder
Ausschüsse (committees),
welche gewisse Angelegenheiten in Vorberatung nehmen und dem
Plenum durch ihre
Referenten
Bericht darüber
erstatten lassen
(Budget-,
Petitions-,
Geschäftsordnungs-,
Wahlprüfungs-,
Gewerbe-, Justizkommissionen
etc.). In ähnlicher
Weise ernennen auch Gemeindekollegien und andre
Korporationen Kommissionen
zur Vorberatung, auch Redaktionskommissionen zur
Ausarbeitung von Kollegialbeschlüssen; auch werden ständige Kommissionen
(Deputationen) für einzelne
Zweige der
Verwaltung
(Armen-,
Finanz-,
¶
Kommissionär - Kommiss

* 3
Seite 9.984.mehr
Schul-, Steuerkommissionen
etc.) ernannt. Hohe Kommission
(High commission) hieß einer der beiden von den Stuarts in England eingeführten
Gerichtshöfe (Sternkammer und Hohe Kommission
), die sich wegen ihrer Willkür allgemein verhaßt machten. Vom Unterhaus 1641 abgeschafft,
wurde die Hohe Kommission
von Cromwell wiederhergestellt. Über Kommission
im Handel s. Kommissionsgeschäft.