Kommissariat
(lat.),
Stellung,
Amt eines
Kommissars, auch s. v. w.
Kommission. Im Militärwesen hieß
früher Kommissariat
(Verpflegungskommissariat
) ein sicherer
Ort im
Rücken der
Armee, wo die Mundvorräte aufbewahrt und von dort der
Armee nachgeführt wurden;
jetzt bezeichnet man mit Kommissariat
die Verwaltungsbehörde für die Verpflegung, Unterkunft, bisweilen
auch für die Bekleidung der
Truppen;
daher ist Kommissariat
gleichbedeutend mit
Intendantur der deutschen
Armee.