Kommissariāt
,
Amt, Stellung eines Kommissars.
Behörden dieses
Namens giebt es heute nicht mehr, vielmehr
wird die Bezeichnung Kommissariat
für die provisorische
Verwaltung von Ämtern gebraucht.
Die preuß.
Verwaltung des 18. Jahrh. hatte
Kommissariat
als ständige
Behörden der
Staatsaufsicht über die
Städte, besonders für die
Steuerverwaltung. (S. Commissarius loci.)