Kommissar
(lat., Kommissär, franz.), ein von einem
Auftraggeber, namentlich von
Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als
Titel
(Bezirks-,
Distrikts-,
Zivil-,
Polizei-, Regierungskommissar
etc.).
In der österreichischen Armee u. Marine s. v. w. Zahlmeister.
Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind.