ein Gewicht, das früher in mehrern Staaten bei der Bestimmung der Tragfähigkeit der Schiffe
[* 7] (bei der
Ermittelung der «Lastigkeit» oder bei der Schiffsmessung), zum Teil auch bei der Erhebung des Tonnengeldes von fremden Schiffen
und bei der Festsetzung der Seefrachten die Einheit bildete. In Dänemark ist sie noch gebräuchlich. Die Kommérzlast war (bis Ende
1871) in Bremen und Hamburg = 3000 kg; in Norwegen bei der Seefracht (bis Ende 1877) = 2590 kg, bei der
Schiffsmessung (bis Ende 1873) = 5,0957 cbm. In Dänemark ist sie 2600 kg.