Kommérzkol
legium
(in Altona), [* 3] s. Kaufmannschaft. ^[= die örtliche Vereinigung der ehrbaren Kaufleute (mit Ausschluß der Minderkaufleute) zur Wahrung ...]
Kommerzkollegium
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Kommérzkollegium
(in Altona), [* 3] s. Kaufmannschaft. ^[= die örtliche Vereinigung der ehrbaren Kaufleute (mit Ausschluß der Minderkaufleute) zur Wahrung ...]
die Vereinigung der sämtlichen Kauf- und Handelsleute eines Ortes. In frühern Zeiten waren nicht selten an die Angehörigkeit zu dieser Körperschaft gewisse Rechte geknüpft, das Recht, überhaupt oder in gewissen Waren Handel zu treiben, das Recht der Wechselfähigkeit etc. Die Kaufmannschaften glichen daher den geschlossenen Zünften und Gilden. Auch gegenwärtig bestehen manche von ihnen noch als Innungen (Kaufmannsgilden) fort. In acht preußischen Städten (Berlin, [* 5] Magdeburg, [* 6] Königsberg, [* 7] Danzig, [* 8] Stettin, [* 9] Elbing, [* 10] Tilsit [* 11] und Memel) [* 12] sind den kaufmännischen Korporationen dieselben Rechte beigelegt, die sonst nur den Handelskammern (s. d.) zustehen. In Altona ist die entsprechende kaufmännische Korporation das Kommerzkollegium. In Süddeutschland werden derartige Körperschaften Handelsgremien genannt. In Hamburg [* 13] führt das Gremium der zur See handelnden Kaufleute die Bezeichnung »ein ehrbarer Kaufmann«. Dasselbe wählt die Mitglieder der Kommerzdeputation, welche der Senatsdeputation für Handel und Schiffahrt beratend zur Seite steht. In andern Städten bestehen die Kaufmannschaften lediglich zu dem Zweck fort, um ein Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Zugehörigkeit zu denselben beruht aber überall auf dem freien Willen der Mitglieder.