Kommerzienrat
(Handelsrat), Titel, welcher an angesehene Kaufleute oder Fabrikanten verliehen wird. Auch der höhere Titel »Geheimer Kommerzienrat« wird verliehen.
37 Wörter, 325 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Handelsrat), Titel, welcher an angesehene Kaufleute oder Fabrikanten verliehen wird. Auch der höhere Titel »Geheimer Kommerzienrat« wird verliehen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Ratstitel der großen Klasse der sog. Titularräte (s. d.), wird ausschließlich an hervorragende Finanzmänner, Großkaufleute und Industrielle verliehen.
Nr. | Ergebnis | Kommerzienrat |
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1 | ****** | Kom|mer|zi|en|rat, der (früher): a) <o. Pl.> Ehrentitel für einen Wirtschaftsfachmann; b) Träger des Titels ... |