Komitĭen
(Comitia), im alten
Rom
[* 2] die Bürgerversammlungen, in denen das gesamte
Volk, in seine
Abteilungen gegliedert,
auf
Berufung und unter Leitung einer hierzu berechtigten Magistratsperson über einen von dieser fragweise
gestellten
Vorschlag (rogatio) abstimmte.
Außer ihnen gab es noch Contiones
(Volksversammlungen), zu denen das
Volk von irgend
einer Magistratsperson berufen wurde, um Mitteilungen entgegenzunehmen und Reden anzuhören. Die Komitien
waren nach
den verschiedenen
Einteilungen des röm.
Volks verschieden.
In den ältesten, Kuriatkomitien
(comitia curiata), kamen die ursprünglich allein berechtigten
Patricier
auf dem Comitium, einem Platze zwischen dem
Forum
[* 3] und der Curia, vom Könige oder Zwischenkönige (interrex) berufen, nach
ihrer
Einteilung in 30 Kurien von je 10 Geschlechtern zusammen. Seit
Servius Tullius gingen ihre Hauptvorrechte auf die Centuriatkomitien
(comitia centuriata) über. Diese waren Versammlungen der Bürgerschaft nach ihrer militär.
Gliederung außerhalb des städtischen Friedensbezirks (pomerium) auf dem Marsfelde. Es stimmten hier sämtliche unbescholtene
Bürger,
Patricier wie
Plebejer, unter dem regelmäßigen Vorsitze der Konsuln, innerhalb der Vermögensklasse (s.
Census) und Centurie (s. d.), der sie zugeteilt waren.
Die Centuriatkomitien
wurden durch den Magistrat mittels
Edikts angesagt, der Gegenstand der
Abstimmung,
die Rogation, hing innerhalb eines vorhergehenden Zeitraums von wenigstens 3 Markttagen, d. h.,
da diese alle 8
Tage stattfanden, von 17
Tagen (trinundinium), öffentlich aus. Nur wenn die
Auspizien (s.
Augurn) günstig waren,
durften die Komitien
abgehalten werden. Die
Abstimmung erfolgte zuerst mündlich, in der spätern Zeit der Republik
durch die in eine Stimmliste zu legenden Täfelchen.
Jeder Stimmende erhielt zwei Täfelchen, bei Gesetzesvorschlägen eins mit V(ti) R(ogas) zur Billigung, eins mit A(ntiquo)
zur Verwerfung des
Vorschlags. Die
Strafgerichtsbarkeit kam den Centuriatkomitien
allmählich dadurch abhanden, daß das
Volk
die Untersuchung erst von Fall zu Fall, dann für immer, besondern
Kommissionen (questiones) übertrug,
die so zu stehenden Gerichtshöfen wurden. Das
Recht, über Gesetze, sowie das, über
Krieg und Frieden zu beschließen, teilten
die Centuriatkomitien
schon seit 472 mit den
Tributkomitien (comitia tributa). Es trat das
Volk in diesen nach Distrikten zusammen,
die durch die geogr.
Abteilung des röm.
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