Titel
Kolonīen.
I.
Begriff und
Arten. Kolonien
sind im allgemeinen
Niederlassungen oder
Ansiedelungen in einem fremden
Lande oder
unter einem fremden
Volke. Die
Niederlassung muß dauernd sein und von einer größern Anzahl von
Angehörigen derselben Nation
ausgehen, die sich ihre heimische
Sitte und
Sprache
[* 3] bewahren und dadurch, meistens in
Verbindung mit einer
selbständigen Organisation, unter dem fremden
Volke eine gesonderte
Stellung einnehmen. Dagegen ist die Aufrechterhaltung
der frühern
Staatsangehörigkeit mit dem
Begriff der Kolonien
nicht notwendig verbunden. In diesem
Sinne sind z. B. die deutschen
Ostseeprovinzen, obwohl
Teile des
Russischen
Reichs, deutsche, die
Vereinigten Staaten
[* 4] von
Amerika
[* 5] englische
Kolonien
, weil die ehemaligen Kolonisten ihre Eigenart behalten haben.
Enger ist der völkerrechtliche
Begriff der Kolonien
, worunter nur solche
Niederlassungen zu verstehen sind, die in einer staatsrechtlichen
oder völkerrechtlichen Abhängigkeit vom Mutterlande stehen. Nach dem
Grade der Abhängigkeit sind hier
zu trennen:
1) eigentliche Kolonien
, d. h. überseeische
Provinzen eines europ.
Staates, welche seiner
Souveränität völlig unterworfen sind;
2)
Protektoratsländer, d. h. überseeische Gebiete mit staatlicher Organisation, über welche
ein europ.
Staat die Schutzherrschaft ausübt (z. B. die französischen Kolonien
Tongking
[* 6] und
Tunis);
[* 7]
3) Interessensphären (s. d.) oder Machtsphären.
Spanien und Portugal

* 8
Spanien. Ihrer Entstehungsursache und wirtschaftlichen Eigenart nach unterscheidet man 1) Eroberungskolonien.
Sie werden begründet durch Eroberung mit Waffengewalt und sind stets auf die Beherrschung und Ausbeutung des unterworfenen
Volks gerichtet. Daher können Eroberungskolonien
mit Aussicht auf Erfolg weder in sehr dünn bevölkerten noch in sehr
niedrig kultivierten
Ländern begründet werden, weil hier die Beherrschung zu geringe
Vorteile bieten
würde. Derartige Kolonien
waren die Herrschaften der
Normannen in Unteritalien, der Saracenen in
Spanien,
[* 8] der
Spanier in Mexiko
[* 9] und
Peru.
[* 10] Hierher sind auch die Militärkolonien
zu rechnen, wie sie besonders von den
Römern angelegt wurden, um unterworfene
Länder im Zaume zu halten.
Australien

* 11
Australien.
2)
Ackerbaukolonien haben die Urbarmachung und Bebauung des neu besiedelten
Bodens zum Zweck und sind daher
nur dort möglich, wo dem kolonisierenden
Volke die Entfaltung seiner physischen und geistigen
Energie gestattet ist, für
den europ.
Landbauer und Viehzüchter also nur in der gemäßigten Zone. Sie erfordern dauernde
Ansiedelung ganzer Familien
in beträchtlicher Zahl und können nur von einem
Lande mit großer Volkszahl und relativ starkem Bevölkerungszuwachs
ausgehen, das ihnen den anfangs nötigen Zuschuß an Volkskräften zuzuführen vermag. In
Anpassung an die klimatischen und
wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen
Landes wachsen hier die Kolonisten früher oder später zu einer selbständigen Nation
heran, die sich bald auch politisch vom Mutterlande unabhängig zu machen sucht.
Typische
Beispiele sind
die
Vereinigten Staaten von
Amerika und die englischen in
Australien.
[* 11] Eine Unterabteilung der
Ackerbaukolonien bilden die Viehzuchtkolonien
in Steppengebieten, z. B. die Boersstaaten in Südafrika.
[* 12]
3) In Handelskolonien
ist das Mutterland nur durch eine Anzahl von Handelshäusern und
Faktoreien vertreten, und es
findet nur ein Austausch der Erzeugnisse dieses Gebietes und seiner Nachbarländer gegen die des Mutterlandes statt. Sie
gehen meist aus
Niederlassungen von Kaufleuten in Gegenden hervor, die bei großem Reichtum an gewinnbringenden Naturerzeugnissen
wegen der Unsicherheit ihrer Rechtsverhältnisse einen ungestörten Warenverkehr nicht zulassen und die Kaufleute zu genossenschaftlicher
Vereinigung zum Zweck gemeinsamen Rechtsschutzes nötigen. Derartige
Vereinigungen können eine solche
Macht erlangen, daß sie die einheimische
Bevölkerung
[* 13] aus eigener Kraft
[* 14] oder unter dem Schutze des Mutterlandes von sich
abhängig zu machen vermögen
(Englisch-Ostindische Compagnie, s.
Ostindische Compagnien). In der neuern Zeit sind solche Kolonien
hauptsächlich
in tropischen Gegenden angelegt worden, die zur dauernden
Aufnahme europ.
Bevölkerung nicht geeignet sind.
4) Pflanzungs- oder Plantagenkolonien
, welche in wirtschaftlicher
Beziehung den Handelskolonien
sehr nahe stehen, befinden
sich gleichfalls in der heißen Zone und dienen zur Hervorbringung der
Kolonialwaren. Die Kolonisten treten hier, wo
das Klima
ihnen eine anhaltende körperliche
Arbeit nicht gestattet, nur als
Unternehmer und Leiter der Produktion
auf, während für die körperlichen Arbeitsleistungen die eingeborene
Bevölkerung oder
Arbeiter aus andern Tropengegenden
(Kulis in
Australien und Westindien,
[* 15]
Neger in den Südstaaten von
Amerika) verwendet werden.
Von untergeordneter Bedeutung sind 5) die Verbrecher- oder Strafkolonien, in welche verurteilte Verbrecher verschickt werden, um sie für die Gesellschaft unschädlich zu machen oder zu bessern. Sobald die deportierten Verbrecher zu ordentlichen Ansiedlern werden, muß die weitere Deportation aufhören, und diese Kolonien verlieren ihren besondern Charakter. In übertragener Bedeutung spricht man auch von Wald- und Moorkolonien, wo es sich um Rodung oder Urbarmachung wüster Strecken des eigenen Landes handelt. (S. Kolonisation, innere.)
II. Bedeutung der Kolonien. Die Gründung von Kolonien erscheint als eine Äußerung der Expansionskraft des Mutterlandes, die durch kühne Unternehmungslust und Überfluß an unbeschäftigten Kapitalien, aber auch durch wirtschaftliche Not und proletarische Übervölkerung hervorgerufen sein kann. Die vorteilhaftesten Bedingungen für eine derartige Expansion bieten die Länder, die entweder nur sehr dünn bevölkert und völlig unkultiviert sind, oder deren Bewohner auf einer niedrigern Stufe der Gesittung stehen.
Hier ist der Grund und Boden noch unentgeltlich oder sehr billig zu haben, und die Naturprodukte können noch zu günstigen Bedingungen eingetauscht werden. Dem fleißigen Arbeiter wird es leicht, einen eigenen Herd zu gründen, die Grundrente steht niedrig, der Arbeitslohn hoch, die überschüssigen Kapitalien des Mutterlandes finden bei hohem Zinsfuß eine gewinnbringende Anlage, Industrie und Gewerbfleiß einen sichern und vorteilhaften Absatzmarkt. Einem an Übervölkerung krankenden Staate gewähren solche Kolonien, deren Klima [* 16] eine größere Auswanderung zuläßt, die nicht bloß wirtschaftlich, sondern auch aus Gründen der innern Politik höchst wichtige Ableitung seiner entbehrlichen Kräfte, ohne ihre produktive Leistungen zu verlieren (s. Auswanderung). Für den Kolonisten
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Übersichtskarte der Ko
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ist es zudem ein Vorteil, wenn er seine neue Thätigkeit unter Landsleuten und im Zusammenhange mit dem Heimatlande ausüben kann. Andererseits wird auch das Mutterland auf dem Markte seiner eigenen Kolonien wegen der Gleichheit von Sprache, Recht u. s. w. einen Vorsprung besitzen, der sich auch nach polit. Loslösung erhalten wird. So sind die Vereinigten Staaten auch jetzt noch die bedeutendsten Abnehmer engl. Industrieprodukte geblieben. Aber auch solche Kolonien, nach welchen des Klimas wegen eine größere Auswanderung nicht stattfinden kann, können eine Quelle [* 19] des Wohlstandes für jede thatkräftige Nation werden, da der Handel hochstehender Industrieländer nach unkultivierten, aber an Naturprodukten reichen Gebieten hohen Gewinn abwirft. Allerdings birgt eine energische Kolonialpolitik bei dem Wetteifer aller Mächte die Gefahr von polit. Verwicklungen und Kriegen in sich.
Griechenland

* 20
Griechenland.III. Geschichtliches. Die früheste aus dem Altertum bekannte Kolonisation ging von den Phöniziern aus, welche vorzugsweise die ältere asiat. Kultur nach dem Mittelmeerbecken trugen, nicht bloß Griechenland [* 20] damit befruchteten, sondern auch Niederlaßungen an der nordafrik. Küste und im südl. Spanien begründeten. Kulturgeschichtlich noch wichtiger war die griech. Kolonisation, durch welche beträchtliche Abzweigungen der griech. Stämme nach dem Pontusgebiet, Unteritalien, Sicilien, Südgallien geführt wurden und hier blühende Sitze hoher Kultur gründeten (s. Griechenland, Bd. 8, S. 321 a, und Großgriechenland). In der Expansionspolitik der Römer [* 21] spielte die Kolonisation nur eine untergeordnete Rolle; sie gründeten in eroberten Gebieten Militärkolonien, seit Unterwerfung Italiens [* 22] auch um arme Bürger mit Grundbesitz zu versorgen, später, besonders in der Kaiserzeit, um die Veteranen anzusiedeln. Von der Bedeutung dieser Kolonien für die Kultur zeugen noch heute zahlreiche Städte Mittel- und Südeuropas.
Aus der Periode des Mittelalters sind die Handelskolonien der Hansa und die kolonisatorischen Eroberungen des Deutschen Ordens und der Schwertbrüder in den Baltischen Provinzen hervorzuheben, während im südl. Europa [* 23] die kolonisatorischen Staatengebilde der Kreuzfahrer und Kolonien der ital. Städterepubliken in Syrien, Palästina [* 24] und dem Pontusgebiet bemerkenswert sind.
Ost-Indien

* 25
Ostindien.Ein neues großes Gebiet wurde der Kolonisation der europ. Kulturstaaten zu Beginn der Neuzeit durch die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien [* 25] und die Entdeckung Amerikas und Australiens eröffnet. Spanien nimmt zeitlich in der Reihe der neuern Kolonialmächte die erste Stelle ein. Die größte Ausdehnung [* 26] erreichte sein Kolonialgebiet um die Mitte des 16. Jahrh., wo es die Küsten von ganz Südamerika [* 27] mit Ausnahme des portug. Brasiliens, ganz Westindien, Centralamerika und den südl. Teil von Nordamerika [* 28] bis hinauf nach Kalifornien, bis zu den Quellgebieten des Colorado und Rio [* 29] Grande sowie Florida umfaßte.
Die Kolonialpolitik Spaniens war aber fast nur auf wirtschaftliche Ausbeutung, besonders der reichen Mineralschätze, durch militär.-bureaukratische Verwaltung und durch Monopolisierung des Handels mit dem Mutterlande gerichtet. Das ganze Kolonialgebiet war in Vicekönigreiche und Generalkapitanate eingeteilt, welchen als oberste Behörde im Mutterlande der Rat von Indien vorgesetzt war. Der andauernde Zufluß von Reichtümern, besonders an Edelmetallen aus den Kolonien, führte zur Abwendung Spaniens von eigentlich produktiver Arbeit und damit auch zum Verfall der polit.
Hinterindien

* 35
Hinterindien.Macht, während andererseits auch die Kolonien zu innerer Stärke [* 30] nicht gelangen konnten. Als Spanien seine Herrschaft zur See an England und die Niederlande [* 31] abtreten mußte, verlor es daher auch den größten Teil seiner Kolonien. Während des Napoleonischen Krieges und der folgenden Bürgerkriege sich selbst überlassen, lösten sich die mittel- und südamerikanischen Kolonien vom Mutterlande und verwandelten sich nach und nach in unabhängige Republiken. Aus dem 1810 abgefallenen Vicekönigreich Buenos-Aires bildeten sich die La-Plata-Staaten, aus dem Vicekönigreich Peru die Republiken Peru und Bolivia, [* 32] aus dem Vicekönigreich Neugranada Columbia, [* 33] Venezuela und Ecuador. Chile und Mexiko erkämpften ebenfalls ihre Unabhängigkeit. - Portugal hatte bei seinen Entdeckungsfahrten nach Ostindien vornehmlich die Absicht, den Handel mit den Ländern des Indischen Oceans und mit Ostasien zu monopolisieren. Es nahm daher hauptsächlich nur Küstengebiete in Besitz, so die Westküste und Südostküste von Afrika, [* 34] die Westküste von Indien (Goa), Küstengebiete des Persischen Meers, die Molukken und einzelne Punkte in Hinterindien [* 35] und an der chines. Küste.
Auf das 1500 entdeckte und anfangs wenig beachtete Brasilien [* 36] wurde erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. größerer Wert gelegt, nachdem man dort Gold- und Diamantfelder gefunden hatte. Von 1580 bis 1640 unter span. Herrschaft und in den Kampf dieser Macht mit England und den Niederlanden verwickelt, verlor Portugal einen bedeutenden Teil seiner Kolonien. Durch die 1822 erfolgte Losreißung Brasiliens, den Verlust einzelner Gebiete der afrik. Küste an die Eingeborenen und an die von Arabien hereindringenden mohammed. Seemächte wurde schließlich der ehemaligen Herrlichkeit portug. Kolonialmacht ein Ende gemacht. - Die Holländer benutzten ihren Unabhängigkeitskrieg gegen Spanien, um den mit Spanien vereinigten Portugiesen das mit bewaffneter Macht gehütete Monopol des ostasiat.
Ceylon

* 37
Ceylon.Handels größtenteils zu entreißen. Die Ausbreitung der niederländ. Kolonialmacht erfolgte hauptsächlich durch die mit dem Privilegium des alleinigen Handels in allen Gegenden jenseit vom Kap der Guten Hoffnung und der Magalhãesstraße ausgestattete Ostindische Compagnie, welche die Portugiesen (seit 1605) von den Molukken, Ceylon [* 37] Malaka und den Sundainseln vertrieb, dort Handelsniederlassungen begründete und die einheimischen Fürsten allmählich in Abhängigkeit brachte. In Nordamerika gründeten die Niederländer die Kolonie Neu-Niederland, verloren sie aber 1667 an die Engländer.
Vorübergehend nahmen sie auch Teile der brasil. Küste in Besitz, die sie 1661 an die Portugiesen verkauften. Dauernde Spuren haben die Niederlassungen holländ. Kolonisten in Südafrika hinterlassen, die zwar zum Teil unter engl. Herrschaft gekommen (s. Kapkolonie), zum Teil aber zu selbständigen Gemeinwesen (Oranje-Freistaat, Südafrikanische Republik) [* 38] erwachsen sind. Im Gegensatz zu Spanien haben die Niederlande ihren kolonialen Besitzungen einen großartigen wirtschaftlichen Aufschwung, das Emporblühen einer einheimischen Industrie und eines lebhaften Handels zu verdanken. Noch jetzt beruht die Macht Hollands vorwiegend auf seinen überseeischen Besitzungen. - Frankreichs Kolonialpolitik war bis zur Regierung Ludwigs XIV.
Kolonisation (innere)

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von untergeordneter Bedeutung. Erst 1608 begann mit der Gründung Quebecs die Kolonisation von Canada, welcher dann die Besitznahme von Acadia und Neufundland, vor allem aber die Niederlassungen in dem Stromgebiete des Mississippi (Gründung von Louisiana 1682) folgten. In Indien erwarb die Französisch-Ostindische Handelscompagnie Pondichéry an der Koromandelküste, Chandarnagar in Bengalen und Madras. [* 40] Die Insel Haïti [* 41] erhielt Frankreich von Spanien und faßte vorübergehend auch in Südamerika Fuß.
Macula - Madagaskar

* 42
Madagaskar.Bereits im 18. Jahrh. aber mußte es den größten Teil seiner nordamerik. Besitzungen infolge unglücklicher Kriege an England abtreten und wurde von diesem auch aus Ostindien verdrängt. Erst im 19. Jahrh. begann wieder eine sehr energische Kolonialpolitik. Die Nordküste von Afrika unterwarf es durch die Eroberung von Algerien (1830) und die Übernahme der Schutzherrschaft über Tunis seinem vorherrschenden Einfluß. An der Westküste dehnte es die alten Besitzungen in Senegambien aus, occupierte die ganze Elfenbeinküste und erwarb Gebietsteile am Kongo. Neuerdings hat es das Königreich Dahome seiner Schutzherrschaft unterworfen und 1885 das Protektorat über Madagaskar [* 42] übernommen. In Hinterindien erwarb Frankreich Cochinchina von Annam und (1883 und 1884) das Protektorat über ganz Annam und Tongking. - England schritt erst im Anfang des 17. Jahrh. zur Erwerbung von und zwar zuerst in Ostindien, wo die 1602 mit einem Freibrief versehene Ostindische Compagnie die ersten Niederlassungen begründete.
Schon vorher hatten zwar Besitzergreifungen in Nordamerika stattgefunden, eine Ansiedelung engl. Auswanderer erfolgte jedoch erst im Anfange des 17. Jahrh. Bald faßte es auch in Westindien (Barbados 1605) und in Afrika (erste Niederlassung am Gambia 1631) festen Fuß und richtete, nachdem es den Spaniern und Holländern die Vorherrschaft zur See entrissen hatte, seine gesamte auswärtige und Wirtschaftspolitik auf die Erwerbung überseeischer Gebiete. Die kriegerischen Verwicklungen der Kontinentalmächte verstand England stets mit großem polit.
Vergleichende Darstell

* 44
Kolonialbesitz.Geschick zur Erweiterung seiner Kolonialmacht zu benutzen. So entriß es den Spaniern Jamaika (1655), den Holländern Neu-Amsterdam (Neuyork [* 43] 1667), verdrängte die Franzosen aus Ostindien und zwang diese Macht im Pariser Frieden von 1763 zur Abtretung von Canada und Kap Breton. Einen größern Verlust erlitt England nur durch den Abfall der später zu den Vereinigten Staaten zusammengetretenen 13 nordamerik. Provinzen; es glich diesen Verlust jedoch bald wieder aus im 19. Jahrh., in welchem der engl. Kolonialbesitz [* 44] durch zahlreiche Erwerbungen, von denen nur Australien mit Neuseeland und Tasmanien, die Besitzergreifungen in Indien und Afrika und zahlreicher Inseln in der Südsee genannt seien, eine solche Ausdehnung erhalten hat, daß England heute mit seinen Besitzungen den vierten Teil der Menschheit beherrscht.
Italien

* 49
Italien.Bis Ende des 18. Jahrh. befolgte auch England das ältere monopolistische Kolonialsystem (s. d.). Seit dem Abfall der Vereinigten Staaten jedoch gab England die Engherzigkeit dieses Systems auf und befreite besonders seit dem Siege des Freihandelssystems im Mutterlande die Kolonien nicht bloß von allen künstlichen Fesseln, sondern gewährte mehrern der wichtigsten auch polit. Selbständigkeit. Über die staatsrechtliche Stellung der englischen s. Großbritannien [* 45] und Irland (Bd. 8, S. 416). - Erst 1884 ist auch Deutschland, [* 46] 200 Jahre nach einem ersten Versuche des Großen Kurfürsten von Brandenburg, [* 47] in die Reihe der Kolonialmächte eingetreten. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 208 b fg., Deutsche Kolonien, [* 48] Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, Neuguinea-Compagnie und die Artikel der einzelnen Kolonien). - Auch Italien [* 49] hat seit seiner nationalen Vereinigung wieder koloniale Thätigkeit entfaltet. (S. Erythräa und Italien, Bd. 9, S. 771.) - Von den übrigen europ. Staaten besitzt, abgesehen von Rußland, das in Asien [* 50] seine besondere kolonisatorische Aufgabe hat, nur Dänemark [* 51] einige Kolonien. Eine eigenartige Schöpfung der modernen Kolonialpolitik ist der Kongostaat [* 52] (s. d.). - Genauere Nachweise über die Größe und Bevölkerung der Kolonien der europ. Mächte sind unter den Artikeln: Großbritannien und Irland, Französische Kolonien, Niederlande, Deutsche Kolonien, Spanien u. s. w. gegeben. (Hierzu eine Karte: Kolonien europäischer Staaten, mit drei die histor. Entwicklung der Kolonien darstellenden Nebenkarten.)
Litteratur. Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und Auswanderung (2. Aufl., Lpz. und Heidelb. 1856; 3. Aufl. von Roscher und Jannasch, Lpz. 1885);
Hübbe-Schleiden, Überseeische Politik (2 Tle., Hamb. 1881 u. 1883);
Jung, Deutsche Kolonien (2. Ausg., Lpz. 1885);
Schäffle, Kolonialpolit.
Studien (in der «Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft», Jahrg. 42, 43, 44, Tüb. 1886-88);
Leroy-Beaulieu, De la colonisation chez les peuples modernes (3. Aufl., Par. 1887);
Cerisier, Impressions coloniales 1868-92. Étude comparative de colonisation (ebd. 1893);
Artikel: und Kolonialpolitik im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 4 (Jena [* 53] 1892).