Titel
Kolonien
(hierzu zwei
Karten: »Vergleichende
Darstellung des Kolonialbesitzes der europäischen
Staaten« und »Übersicht
der deutschen Kolonien«
),
im allgemeinen zusammenhängende Ansiedelungen, besonders solche, deren Angehörige (Kolonisten, v. lat. colonus, »Feldbauer, Ansiedler«),
sei es auf
Grund staatlichen
Schutzes durch das Mutterland oder sei es durch eigne freie Bethätigung
ihrer sozialen
Lebenskraft, ihre Stammeseigentümlichkeiten,
Sitten,
Gebräuche etc. bewahren. Hierdurch unterscheidet sich
die Kolonien
gründung von der
Auswanderung (s. d.); die letztere kann mit der erstern verbunden sein,
indem die Auswandernden in fremden
Ländern Kolonien
gründen und durch ihren Zustrom kräftigen, doch können auch die Auswanderer
unabhängig voneinander in fremde Staatsgemeinschaft eintreten und hier, wie z. B. viele
Deutsche
[* 2] in Rußland,
Ungarn,
[* 3]
Amerika,
[* 4] ihre nationalen Eigentümlichkeiten oder doch aus Mangel an festem
Zusammenhalten die
Kraft,
[* 5] dieselben geltend zu machen, vollständig einbüßen (vgl. auch den
Abschnitt über
Auswanderung im
Art.
»Deutschland«,
[* 6] S. 810, und die Ergänzung dazu im »Korrespondenzblatt«
zum 6.
Band).
[* 7] Dagegen ist es nicht gerade notwendig, daß die in festen Beziehungen zum Mutterland oder gar unter dessen Leitung
bleiben. So bildeten die
Hugenotten in
Deutschland, die
Salzburger in
Preußen,
[* 8] man hat ferner deutsche in Rußland und andern
Ländern. Die
Kolonisten traten vollständig in den
Verband
[* 9] des fremden
Staats ein, in welchen sie einwanderten, ja oft auf
Grund
der Anregung und
Förderung durch diesen
Staat selbst.
[Innere Kolonisation.]
Eine Auswanderung kommt gar nicht vor bei der innern Kolonisation, bei welcher sich Einheimische auf noch nicht bebautem, wüstem oder zu rodendem Boden im Inland niederlassen und hier neue Gemeinden bilden (Wald-, Moorkolonien). Dieses Ziel hatte die frühere Politik vorzüglich im Auge, [* 10] indem sie zur Besiedelung des Landes Fremde zur Einwanderung anreizte. Die heutige Politik ist, gestützt auf sozialpolitische und politische Beweggründe, mehr darauf gerichtet, große Güter in mittlere und kleine Besitzungen zu zerlegen. Auf Grund mehrfacher Verhandlungen im Abgeordnetenhaus und im Landesökonomiekollegium wurden auch in Preußen einige Domänen zerschlagen und verkauft, ohne daß jedoch der erhoffte Erfolg erzielt wurde. Ähnlicher Art sind die Bestrebungen der 1887 in Berlin [* 11] gegründeten »Gesellschaft für innere Kolonisation«, ¶
Britische Kolonien
Niederländische [* 13] Kolonien
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von welcher sich zur praktischen Ausführung ihrer Absichten (Begründung von Kleinbaueransiedelungen in Norddeutschland etc.) eine engere Erwerbsgesellschaft (»Gesellschaft für Kolonisation im Inland«) abgezweigt hat (vgl. Schön, Innere Kolonisation, Leipz. 1887; v. Henneberg, Die Gesellschaft für innere Kolonisation, das. 1887). In der neuesten Zeit hat Preußen begonnen, das deutsche Element in Westpreußen [* 16] und Posen [* 17] dem Polentum gegenüber dadurch zu stärken, daß man sich bestrebt, größere polnische Besitzungen allmählich in die Hände von Deutschen zu bringen.
Durch Gesetz vom wurden zu dem Ende der Regierung 100 Mill. Mk. für den Ankauf von Grundstücken in den genannten Provinzen zur Verfügung gestellt. Diese Grundstücke werden in geeignetem Umfang an deutsche Ansiedler in Zeitpacht ausgegeben, meist aber verkauft und zwar gegen Übernahme einer festen Geldrente (daher Rentengüter genannt), welche, abweichend von den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes vom nur mit Zustimmung beider Teile abgelöst werden kann.
Auch können den Käufern vertragsmäßig verschiedene Beschränkungen im Interesse der Erhaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit des jeweiligen Besitzers (z. B. Teilungsbeschränkung) auferlegt werden. An Stelle des Verkaufs kann auch die Zeitpacht treten.
Vgl. »Zur innern Kolonisation in Deutschland« (in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 32, Leipz. 1886).
In einem weitern Sinn wird der Begriff Kolonie aufgefaßt, wenn von Arbeiterkolonien, gemischten Arbeits- und Strafkolonien (wie z. B. die Dépots de mendicité in Belgien) [* 18] die Rede ist. Die Arbeiterkolonien sind nicht immer in dem Sinn, daß hier beschäftigungslosen Arbeitern eine bleibende Stätte geboten werden soll, wenn ja auch ein solches Ziel durch dieselben erstrebt und verwirklicht werden kann; vielmehr haben sie in der Regel (wie z. B. die von Pastor Bodelschwingh 1882 gegründete Kolonie Wilhelmsdorf, s. Armenkolonien) den Zweck, arbeitslosen Männern so lange Beschäftigung zu geben, bis es möglich ist, ihnen anderweit lohnende Arbeit zu beschaffen (vgl. Berthold, Entwickelung der deutschen Arbeiterkolonien, Leipz. 1887). Dagegen haben die auf Anregung von van den Bosch gegründeten niederländischen Landbaukolonien Fredericksoord ^[richtig: Frederiksoord], Wilhelmsoord und Wilhelminaoord den Zweck, Arbeiterfamilien fest anzusiedeln. Vagabunden- und Bettlerkolonien (wie die niederländischen Strafanstalten Ommerschans und Veenhuizen) nehmen überführte Bettler zur Strafverbüßung auf; man bezeichnet sie im Gegensatz zu den Zwangsarbeitshäusern als Kolonien, weil sie auf der ihnen zugehörigen landwirtschaftlich benutzten Bodenfläche eine Art Gemeinde bilden.
[Überseeische Kolonien.]
Im engsten Sinn des Wortes versteht man unter Kolonien zusammenhängende Ansiedelungen von Zugehörigen einer Nationalität in fernen, insbesondere in überseeischen, Ländern. Solche Ansiedelungen können sich allmählich durch freien Zuzug auf bereits bewohnten oder auf noch nicht in Besitz genommenen, bez. schwach bevölkerten Ländereien bilden; sie können aber ebenso aus der staatlichen Initiative erwachsen und zwar sowohl infolge einer Eroberung (Besiegung der Eingebornen oder andrer Kolonien besitzender Staaten) als auch infolge freien Vertrags (Verträge mit einheimischen Häuptlingen) und der einfachen staatlichen Förderung und Beschützung.
Kolonien, welche zum Mutterland auch politisch in Beziehung stehen, brauchen nicht gerade staatliche Bestandteile desselben zu sein. So kann das Mutterland die Kolonisten und deren Eigentum unter seinen besondern Schutz stellen; einer thatsächlichen Einverleibung dagegen ist es gleich zu achten, wenn das Mutterland das ganze Kolonialgebiet unter sein Protektorat nimmt (Vorgehen Deutschlands [* 19] in Afrika, [* 20] Neuguinea etc.; s. Kolonialrecht). Wie verschieden die in politischer Beziehung gestellt sein können, zeigen diejenigen Englands.
Dieselben sind teils Kronkolonien, das heißt in welchen die englische Regierung nicht allein die gesetzgebende Gewalt in der Hand [* 21] hat, sondern auch die Beamten ernennt, teils Kolonien mit politischer Selbständigkeit, parlamentarischer Verfassung und verantwortlichem Ministerium, in welchen die englische Krone nur den Gouverneur ernennt und ein Vetorecht in Sachen der Gesetzgebung hat, zum kleinen Teil endlich Kolonien, welche zwar Vertretungskörper haben, in denen aber der Krone das Recht des Vetos und der Beamtenernennung zusteht. (Vgl. Großbritannien, [* 22] S. 785.) Über die neuen deutschen Erwerbungen s. unten.
Nach der Art der Kolonisation sind zu unterscheiden:
1) Ackerbaukolonien, wie Kanada, Botanybai, die Kapkolonie, Australien [* 23] etc., nämlich in welchen die Ansiedler sich vorwiegend mit Landbau beschäftigen. Die Europäer, welche sich in jenen Ländern niederlassen, werden Landeigentümer und kehren selten in ihr Vaterland zurück. Die Bande der Verwandtschaft und alle sonstigen Verhältnisse, welche die Kolonisten an ihr Mutterland knüpften, werden immer lockerer; die Erinnerungen erlöschen, und schon nach einigen Generationen können sie zu einer eignen, dem Vaterland entfremdeten Nation erwachsen, welche nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit strebt und nicht selten dieselbe zu erkämpfen weiß, wie dies in Nordamerika [* 24] der Fall war;
2) Bergwerkskolonien, in denen zunächst der Gewinn von Gold, [* 25] Silber, Edelsteinen etc. beabsichtigt wird (z. B. die Niederlassungen der Spanier und Portugiesen in Westindien [* 26] und Südamerika), [* 27] gehen gewöhnlich und zwar, je mehr die Bergwerke ausgebeutet werden, in Ackerbaukolonien über und machen sich, wie letztere, nach und nach, wenngleich langsamer, selbständig.
3) Pflanzungskolonien (Plantagenkolonien), deren Zweck die Erzeugung gewisser in der Regel nur unter einem heißen Himmelsstrich gedeihender Pflanzen ist, wie die Kolonien Westindiens, das südliche Nordamerika, Brasilien [* 28] und teilweise auch die ehemaligen spanischen Provinzen in Südamerika, können am wenigsten des Schutzes und der Unterstützung von seiten des Mutterstaats entbehren und wachsen daher weniger leicht zu einer selbständigen Nation heran; die Pflanzer oder freien Grundeigentümer werden selten einheimisch, da sie wegen ungesunden Klimas und Unannehmlichkeiten des Lebens entweder ihre Pflanzungen durch Aufseher verwalten lassen und deren Ertrag in Europa [* 29] verzehren, oder doch, nachdem sie sich ein Vermögen gesammelt, in ihr Vaterland zurückkehren. Die Plantagenarbeit wurde in diesen Kolonien früher von eingeführten Sklaven besorgt, heute liegen ihr ebenfalls vorwiegend schwarze, bez. einheimische Arbeiter ob. 4) Handelskolonien, welche den Vertrieb der Natur- und Kunsterzeugnisse des Landes zum Zweck haben, erwuchsen aus einzelnen Faktoreien oder Handelsstapelplätzen, die nach und nach durch List oder Gewalt, Kauf oder Vertrag die Mittelpunkte großer Reiche wurden, wobei aber der Handel immer die Hauptsache blieb, der Besitz von Grund und Boden nur Mittel zum Zweck war. Der Handel in diesen Kolonien erstreckt sich namentlich auf Kolonialwaren, so in den Kolonien aller westindischen Inseln, ¶
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den Küstenplätzen des amerikanischen Kontinents, den ostindischen Kolonien, ferner auf Pelzwaren, wie in den englischen und russischen Kolonien Nordamerikas, endlich auf Sklaven, welchen Handel insgeheim immer noch mehrere in Westindien, besonders aber Brasilien und spanische Besitzungen treiben. Die Europäer sind in Kolonien dieser Art selten Landeigentümer, sondern in der Regel nur Soldaten, Beamte und Kaufleute, während die eingeborne Bevölkerung [* 31] ihnen politisch unterworfen ist. Daher bildet sich hier auch nicht leicht eine Nation, indem die hier befindlichen Europäer größtenteils nur Bereicherung suchen und, wenn sie diese erlangt haben, in ihr Vaterland zurückkehren. Solche Handelskolonien werden sich da bilden, wo Europäer wegen der Ungunst des Klimas keinen dauernden Aufenthalt nehmen können.
5) Die freien Negerkolonien hatten ursprünglich den Zweck, amerikanische oder den Sklavenschiffen abgenommene Neger anzusiedeln und zu bilden, wie die von der Amerikanischen Kolonisationsgesellschaft für freie Neger (gegründet 1816 in Washington) [* 32] ins Leben gerufene Republik Liberia, [* 33] dann die 1787 von der Afrikanischen Gesellschaft in London [* 34] gegründete, später unter englische Herrschaft gestellte Kolonie Sierra Leone.
6) Strafkolonien, wie Neukaledonien [* 35] für Frankreich, sind Kolonien, nach welchen die zur Deportation verurteilten Verbrecher verbracht werden (vgl. Deportation).
7) Sogen. Relaiskolonien, Militär- und Flottenstationen, welche seefahrenden Völkern zur Ausbesserung und Verproviantierung der Schiffe [* 36] dienen.
Geschichtliches.
Schon in der ältesten geschichtlich bekannten Zeit haben diejenigen Völker, welche eine ausgebreitetere Handelsthätigkeit entwickelten, zur Sicherung ihres Handels Kolonien angelegt, so das älteste größere Handelsvolk, die Phöniker, welche an den Küsten des Mittelländischen Meers eine größere Zahl von Niederlassungen gründeten, aus denen später blühende Städte erwuchsen. Die mächtigste der phönikischen Pflanzstädte, Karthago, [* 37] löste später das Mutterland ab und beherrschte, gestützt auf seine kluge Eroberungs- und Kolonialpolitik, bald das ganze Mittelländische Meer.
Ein vorzügliches kolonisatorisches Talent entwickelten die Griechen, welchen die Kolonien Unterkunftsstätten für die wachsende überschüssige Bevölkerung abgaben. In Kleinasien, an den Küsten des Schwarzen Meers, in Unteritalien (»Großgriechenland« genannt) und in dem südlichen Teil von Gallien und Spanien [* 38] entstanden eine große Zahl von griechischen Niederlassungen, welche überall griechische Kultur verbreiteten. Die Griechen unterschieden zwischen Kolonien, welche von der Staatsgewalt des Mutterlandes selbst gegründet wurden und mehr oder weniger unmittelbar unter der Leitung derselben blieben (Kleruchien), und solchen, welche aus den freien Bestrebungen der Bürger hervorgingen und Apoikien genannt wurden.
Meist bildeten die griechischen Kolonien unabhängige eigne Staaten, welche als Töchter des Mutterstaats mit diesem eine Art Schutz- und Trutzbündnis eingingen. Die römische Politik war dagegen mehr eine Eroberungspolitik, die echte kolonisatorische Thätigkeit war ihr fremd. (Über die Kolonien der Alten Welt vgl. die Artikel »Griechenland«, [* 39] »Karthago«, »Rom«, [* 40] dann auch »Handel«.) Nachdem Zerfall der römischen Weltherrschaft, zur Zeit der Völkerwanderung, bildeten sich wohl neue Staaten, doch konnte an Anlegung von Niederlassungen erst gedacht werden, als der internationale Verkehr sich größerer Ruhe und Sicherheit erfreute. Im Mittelalter waren es vorzüglich die Hanseaten welche im Norden [* 41] Europas Faktoreien und Handelsniederlassungen gründeten, dann sind die Erwerbungen des Deutschen Ordens in Preußen sowie die Einwanderungen von Westfalen [* 42] und Niederländern in Schlesien [* 43] und Polen zu erwähnen. Im Süden von Europa bot sich weniger Gelegenheit für Gründung von Faktoreien und Kolonien. Die nördlichen Gestade des Mittelländischen Meers waren bereits in festen Händen von Kulturvölkern, die südlichen wurden von den den Europäern feindseligen Mohammedanern beherrscht.
Die Aufschließung der Neuen Welt gab dem Kolonialwesen eine völlig veränderte Gestalt, da jetzt den Kulturvölkern der Alten Welt fast unbeschränkte Territorien zur Verfügung gestellt wurden. Nunmehr waren fast alle europäischen Staaten eifrigst bestrebt, möglichst ausgedehnte Kolonien zu erwerben, und es entwickelte sich bald die besonders im 17. Jahrh. zur Blüte [* 44] gelangte monopolistische Handels- und Kolonialpolitik, welche als Kolonialsystem bezeichnet zu werden pflegt.
Dasselbe gipfelte darin, die Kolonien möglichst zu gunsten des Mutterlandes auszubeuten. Man sperrte dieselben gegen Fremde ab, anfänglich um ihren Besitz sicherzustellen, später, als das Merkantilsystem (s. d.) sich mehr entfaltete, im Interesse der Handelspolitik. Das Streben ging vorzüglich dahin, durch entsprechende Gestaltung von Schiffahrts- und Zollpolitik ausschließlich dem Mutterland den Verkehr mit den Kolonien zu sichern. Letztere sollten für ersteres eine dauernde Bezugsquelle von Rohstoffen und Kolonialwaren, dann ein vorteilhaftes Absatzgebiet für die eignen Industrieerzeugnisse abgeben.
Den Schiffahrtsverkehr mit den Kolonien behielt man ausschließlich der nationalen Flagge vor, indem von fremden Schiffen ein besonderer Flaggenzoll (s. d.) erhoben oder, wie 1664 in England und 1670 in Frankreich, denselben der Besuch der Kolonien geradezu untersagt wurde. Bestimmte Häfen des Mutterlandes wurden zu Stapelplätzen erklärt, wichtigere Produkte der Kolonien sollten nur hierher, nicht direkt nach dem Ausland verbracht werden, die Einfuhr nach den Kolonien sollte nur über das Mutterland stattfinden.
Auch wurde die Einfuhr vieler fremder Industrieerzeugnisse durch Auflegung hoher Zölle erschwert oder verboten. In den Kolonien selbst aber wollte man eine eigne Industrie, welche mit dem Mutterland konkurrieren könnte, nicht aufkommen lassen. Deswegen wurde die Ausfuhr von Fabrikaten aus denselben durch Zölle belastet oder überhaupt untersagt, oder es wurden bestimmte industrielle Unternehmungen in den Kolonien nicht zugelassen. Allerdings räumte man dagegen auch den Kolonien wieder verschiedene Vorteile im Verkehr mit dem Mutterland ein, insbesondere dadurch, daß die Erzeugnisse fremder auf dem Markte desselben mit höhern Einfuhrzöllen belastet oder auch für die Einfuhr von Erzeugnissen der eignen Kolonien Prämien entrichtet wurden.
Weil so Mutterland und Kolonie einander gegenseitig Begünstigungen zugestanden, wurde das Kolonialsystem auch oft Kolonialvertrag (pacte colonial) genannt, ein Vertrag, der freilich mehr einseitig bestimmt und eine Art Löwenvertrag war. Das Kolonialsystem wurde, wenn auch nicht überall in der gleichen Weise, von allen Kolonialmächten durchgeführt. England bildete es besonders mit der 1651 erlassenen, 1660 und 1664 erweiterten Navigationsakte aus, Frankreich führte mit dem Reglement von 1670 eine vollständige Abschließung ein, während Spanien und Portugal schon früher einer echt monopolistischen Handelspolitik gehuldigt hatten. Eine Umgestaltung trat erst mit dem 19. Jahrh. ein. Das Verbot wurde mehr und mehr durch ¶