(Zusammenstoß) von
Schiffen erfolgt am häufigsten in engen, stark frequentierten Gewässern, aber auch auf
offener
See durch Nachlässigkeit, bei
Sturm,
Nebel und
Seebeben. Die Zahl der
Kollisionen ist in beständigem
Wachsen begriffen,
wie die Zahl der
Dampfschiffe, die unabhängig von der Windrichtung jeden beliebigen
Kurs zu halten vermögen
und durch die
Konkurrenz zu rücksichtsloser
Fahrt verleitet werden. Zur Verhütung von
Kollisionen sind mehrfach nationale
und internationale Vorkehrungen getroffen worden.
Verordnungen (deutsche
Verordnung vom regeln die Benutzung von
Signallichtern undNebelsignalen sowie das Ausweichen der
Schiffe,
[* 3] auch das Verhalten der
Schiffe nach erfolgtem
Zusammenstoß (deutsche
Verordnung vom während die privatrechtlichen
Folgen der als eines
Falles der sogen. partikulären
Havarie durch das deutsche
Handelsgesetzbuch, Art. 736-741, geregelt sind. Für die
Folgen der Kollision hat der Cascoversicherer dem
Reeder insoweit aufzukommen, als letzterer dem Ladungsinteressenten ersatzpflichtig geworden ist.