Kollektivismus
,
eine besonders in
Frankreich übliche, jedoch nicht unbedingt feststehende Bezeichnung für diejenige
sozialistische
Richtung, welche es auf Herstellung von Kollektiveigentum (gemeinschaftliches
Eigentum der
Gesellschaft) an Produktionsmitteln
einschließlich des
Grund und
Bodens absieht. Dies
Ziel erstrebt freilich auch der deutsche
Sozialismus, er wäre
insofern auch Kollektivi
smus. Doch wird auch von Anhängern des Kollektivismus
(Kollektivisten
) als ein Unterscheidungsmerkmal
für den Kollektivismus
angegeben, daß derselbe eine auf freier genossenschaftlicher Einigung beruhende Produktionsordnung
ohne
Staatsgewalt herstellen wolle.
Damit würde der Kollektivismus
zur
Anarchie (Staatenlosigkeit) in dem bei Sozialisten üblichen
Sinn des
Wortes. Vom radikalen
Kommunismus
unterscheidet sich der Kollektivismus
dadurch, daß er Sondereigentum an für die persönliche
Bedürfnisbefriedigung bestimmten
Gütern
(Gütern des Verbrauchs und
Gebrauchs) zuläßt. Der
Anteil an demselben würde sich
nach Maßgabe der Arbeitsleistungen richten, ohne daß jedoch die Auffassungen über die Art der Bemessung und über die
wirkliche
Durchführung des Kollektivismus
übereinstimmen.
Vgl. P. Leroy-Beaulieu, Le [* 2] collectivisme, examen critique du nouveau socialisme (Par. 1884).