Kollegials
ystem,
im Kirchenrecht die vorzüglich durch den Tübinger Kanzler Pfaff vertretene Lehre, [* 3] nach welcher die Kirche ein Verein freier Mitglieder ist, die ihre Einrichtungen und Angelegenheiten durch gemeinschaftliche Beschlüsse bestimmen.
Nach dieser Ansicht ruht die oberste kirchliche Gewalt in der gesamten Kirchengemeinde (jura collegialia in sacra), nicht wie nach dem Terri-
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