Körordnung
umfaßt die gesetzlichen Bestimmungen zur Auswahl (Kören,
Küren) der männlichen
Tiere, welche gegen Entgelt
zur
Zucht zugelassen werden sollen. In
Baden,
[* 2]
Württemberg,
[* 3]
Bayern,
[* 4]
Sachsen
[* 5] und in den westelbischen
Provinzen
Preußens
[* 6] wird die
Benutzung nicht angekörter männlicher
Tiere zur
Zucht mit empfindlichen
Geldstrafen bedroht. Der Nutzen
der Körordnung
ist neuerdings vielfach in
Frage gestellt worden. Thatsächlich haben sich solche
Verordnungen aber in Gegenden, in
welchen die bäuerlichen
Besitzer in größerer Zahl züchten, sehr vorteilhaft erwiesen. Daß in einzelnen
Provinzen die Körordnungen
mit
Recht bemängelt werden konnten, war nicht in ihrer prinzipiellen Tragweite, sondern in der fehlerhaften
Ausführung der Vorschriften begründet.