Titel
Köppen
,
1)
Friedrich,
Philosoph, geb. zu
Lübeck,
[* 2] wurde 1804
Professor der
Philosophie in
Landshut,
[* 3] 1827 in
Erlangen
[* 4] und starb daselbst Köppen
teilte im wesentlichen die philosophischen
Ansichten
Fr. H.
Jacobis (s. d.). Von seinen
Schriften sind hervorzuheben: »Darstellung des
Wesens der
Philosophie« (Nürnb. 1810);
»Philosophie des Christentums« (Leipz. 1803-15, 2 Bde.; 2. Aufl. 1825);
»Vertraute Briefe über Bücher und Welt« (das. 1820-23, 2 Bde.).
2) Peter von, russ. Geograph und Altertumsforscher, geb. zu Charkow, besuchte die dortige Universität und trat 1814 zu Petersburg [* 5] in den Staatsdienst, erhielt 1836 eine Stelle im Ministerium der Reichsdomänen, machte wiederholt Reisen zur Erforschung Rußlands in geographischer, ethnographischer und archäologischer Beziehung und zog sich 1860 auf sein Gut Karabagh in der Krim [* 6] zurück, wo er starb. Als seine Hauptschriften sind, außer verschiedenen Abhandlungen in den »Mémoires« der Petersburger Akademie, meist ethnographischen Inhalts, und andern Zeitschriften, anzuführen: »Nordgestade des Pontus« (Wien [* 7] 1823);
»Materialien zur Kulturgeschichte Rußlands« (1825);
»Geschichte des Weinbaues und Weinhandels in Rußland« (Petersb. 1832);
»Krimsche Sammlungen« (russ., das. 1837);
»Über die Deutschen im Petersburger Gouvernement« (das. 1850);
»Statistische Reise in das Land der Donischen Kosaken« (das. 1852);
»Areal- und Bevölkerungsverhältnisse Rußlands« (das. 1859);
»Die vorzüglichsten Seen und Flußmündungen Rußlands« (das. 1860).
Auch gab er eine »Ethnographische Karte des europäischen Rußland« (Petersb. 1851, 4 Blatt) [* 8] heraus.
3) Karl Friedrich Albert, bedeutender Pandektist, geb. zu Goldberg in Mecklenburg-Schwerin, studierte seit 1842 in Berlin [* 9] die Rechte und trat 1847 in den preußischen Justizdienst, aus welchem er 1849 ausschied, um sich der akademischen Laufbahn zu widmen. Er las an der Berliner [* 10] Universität erst privatissime, habilitierte sich 1853 als Privatdozent für römisches Recht in Jena [* 11] und wurde hier 1856 zum außerordentlichen Professor ernannt. 1857 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor nach Marburg, [* 12] 1864 nach Würzburg, [* 13] 1872 an die neue Reichsuniversität in Straßburg. [* 14] Er schrieb: »Die Erbschaft« (Berl. 1856);
»System des heutigen römischen Erbrechts« (Jena 1862-64);
»System des heutigen römischen Erbrechts im Grundriß« (Würzb. 1867);
»Der obligatorische Vertrag unter Abwesenden« (Jena 1871);
»Der Fruchterwerb des bonae fidei possessor« (das. 1872);
»Grundriß zu Vorlesungen über die Institutionen und Geschichte des römischen Privatrechts« (Straßb. 1879).