Königsbann
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ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich für die königliche oder die vom König übertragene höhere Gerichtsbarkeit. S. Bann.
Königsbann
21 Wörter, 181 Zeichen
Königsbann,
ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich für die königliche oder die vom König übertragene höhere Gerichtsbarkeit. S. Bann.