Kodex
(lat. codex), eigentlich ein
Stück
Holz,
[* 2] von dem die
Rinde abgezogen worden, Holzklotz, Holztafel.
Da man in alten
Zeiten auf dergleichen Tafeln, die mit
Wachs überzogen waren, schrieb, so erhielt Kodex
die Bedeutung von
Buch,
das in der
Regel aus mehreren solchen Wachstafeln zusammengesetzt war, und der
Name ging später auch auf die aus
Pergament
und
Papier bestehenden
Bücher über. Seit
Erfindung der
Buchdruckerkunst ist Kodex
s. v. w.
Handschrift, z. B.
Codex argenteus, die zu
Upsala
[* 3] aufbewahrte
Handschrift der gotischen
Bibelübersetzung des
Ulfilas (s.
Handschrift, S. 115); C.
sinaiticus, eine auf dem
Sinai aufgefundene Bibelhandschrift (s.
Bibel,
[* 4] S. 882).
Daher auch C. rescriptus, s. v. w.
Palimpsest
(s. d.); C. diplomaticus,
Titel für Sammlungen alter
Urkunden und Urkundenauszüge, unter denen besonders
die von Gudenus, Erath,
Schöpflin,
Dreyer, Gerken,
Schulteß etc. berühmt sind. Im Rechtswesen versteht man unter Kodex
eine
Sammlung von
Gesetzen (s.
Code); gewöhnlich fügt man zu diesem
Titel noch den
Namen des
Regenten, der die
Gesetze gegeben hatte
oder sammeln ließ (z. B. C.
Theodosianus, C. Justinianeus), oder des
Landes, zuweilen auch des Gegenstandes,
welchen sie betrafen (s.
Römisches Recht und
Kanonisches Recht).