Knochenhau
tentzündung
oder Beinhautentzündung (Periostitis), die Entzündung der den Knochen [* 2] überziehenden und ernährenden, sehr gefäß- und nervenreichen Knochen- oder Beinhaut (s. Knochen, S. 445 b), entsteht entweder durch örtlich einwirkende Schädlichkeiten, wie durch Quetschungen, Verwundungen und ähnliche Verletzungen der Knochen und der benachbarten Weichteile, insbesondere oberflächlich gelegener Knochen (Schienbein, Vorderarmknochen, Rippen u. a.), ferner durch eingedrungene Spaltpilze (Bakterien).
Häufig beobachtet man sie im Verlauf gewisser Allgemeinkrankheiten, namentlich der
Skrofulose, der
Tuberkulose,
der
Englischen Krankheit und der
Syphilis, und in solchen Fällen nimmt sie gewöhnlich einen sehr schleichenden und langwierigen
Verlauf. Die hauptsächlichsten
Kennzeichen der Knochenhau
tentzündung sind eine mehr oder minder beträchtliche Auftreibung des erkrankten
Knochens
und schließlich Anschwellung des ganzen
Gliedes,
Fieber, Schlaflosigkeit sowie heftige stechende und bohrende
Schmerzen, die sich bei Druck und Berührung bis zum Unerträglichen steigern.
Ausgang und Verlauf der Krankheit sind sehr verschieden; entweder tritt baldige Zerteilung der Entzündung und damit vollständige Genesung ein, oder es bleibt eine dauernde Verdickung und Auftreibung der Knochenhaut und des Knochens (Hyperostose) zurück, oder es kommt zu umfänglicher Eiterung und Absceßbildung, oder es entsteht durch Verschwärung der Knochenrinde eine Karies (s. Knochenfraß), oder endlich es erfolgt durch die eingetretene Ablösung der Beinhaut vom Knochen ein gänzliches oder teilweises Absterben des letztern (Knochenbrand, [* 3] Knochennekrose, s. Knochenfraß). Zuweilen erfolgt der Tod durch Pyämie und Septicämie.
Die Behandlung erfordert vor allen Dingen absolute Ruhe und Schonung des erkrankten Körperteils; daneben erweisen sich im Anfang kalte Umschläge und Eisbeutel, späterhin bei beginnender Eiterung feuchtwarme Umschläge nützlich; haben sich Eiterherde gebildet, so muß dem vorhandenen Eiter durch einen rechtzeitigen Einschnitt in die entzündete Knochenhaut ein Abfluß nach außen verschafft werden. Wenn die auf einem der obengenannten Allgemeinleiden beruht, so ist neben der örtlichen Behandlung die energische Bekämpfung des betreffenden Grundleidens unerläßlich.