Kniebeugung
,
seit dem
Altertum ein Zeichen der
Ehrerbietung vor einem
Höhern, namentlich vor Gott. In der katholischen
Kirche ist sie besonders dem Altarsakrament gegenüber vorgeschrieben; in der evangelischen
Kirche ist sie wohl beim
Genuß
des
Abendmahls, hier und da auch bei der Entgegennahme der
Absolution in der
Beichte und an
Bußtagen üblich, nirgends aber
gesetzlich. Eine
Verfügung des bayrischen
Ministers v.
Abel, welcher 1838 auch die protestantischen
Soldaten
zur Kniebeugung
nötigen wollte, führte zu einem mehrjährigen heftigen Streit, an dem sich unter andern
Döllinger,
Harleß und
Thiersch
in
Schriften beteiligten.