Knappschaf
tskassen
(Knappschaf
tsvereine), s.
Knappschaft.
Knappschaftskassen
4 Wörter, 58 Zeichen
Knappschaftskassen
(Knappschaf
tsvereine), s.
Knappschaft.
Knappschaft
(Bergknappschaft
), die Gesamtheit der in einem Bergwerk oder in einem Revier beschäftigten Bergleute. Sie
bildete früher eine privilegierte Korporation unter gewählten ältesten (Knappschaf
tsältesten) und Vorstehern, war befreit
vom Soldatendienst, von persönlichen Steuern, genoß einen gefreiten Gerichtsstand etc. Diese Vorrechte sind ebenso wie die
ihnen entsprechenden Beschränkungen der Knappschaft
heute beseitigt; dagegen haben sich die überlieferten
Gebräuche der Knappschaft
, die Abzeichen (Schlägel
[* 3] und Eisen),
[* 4] der Bergmannsgruß (Glück auf!), die eigentümliche Tracht bei festlichen
Aufzügen etc. noch erhalten.
Zur gegenseitigen Unterstützung, insbesondere gegen die Gefahren des Berufs, wurden bereits seit alter Zeit eigne Knappschaftskassen
(Bruderladen, so besonders in Österreich
[* 5] genannt, Gnadengroschenkassen) gebildet, deren bereits die Kuttenberger
Bergordnung von 1300 gedenkt. Ursprünglich war die Bildung derselben der freien Vereinigung der Beteiligten (Knappschaf
tsvereine)
überlassen. Die neuere Gesetzgebung (Preußen
[* 6] seit 1854) hat jedoch die Bildung solcher Kassen allgemein (in Sachsen
[* 7] nur für
Erzbergbau) vorgeschrieben.
Alle Arbeiter müssen beitreten. Neben ihnen sind auch die Werksbesitzer an den Kosten und der Verwaltung beteiligt. Dieselben haben wenigstens die Hälfte der von den Arbeitern gezahlten Beiträge zuzuschießen. Die Verwaltung erfolgt durch einen von den Werksbesitzern und Arbeitern je zur Hälfte gewählten Vorstand unter der Aufsicht der Bergbehörde. Die Kasse soll die Mitglieder versichern auf den Fall der Krankheit (freie Kur, Krankenlohn), der Invalidität (Invalidenpension) und des Todes (Beitrag zu den Begräbniskosten, Witwen- und Waisenpension).
Die Höhe der gewährten Pension wächst mit der Dauer der Mitgliedschaft, die der Unterstützungen und der Beiträge wird durch Statut festgestellt. Die minderberechtigten (unständigen) Mitglieder haben auf Pension keinen Anspruch. 1852 bestanden in Preußen 53 Vereine mit 56,462 Mitgliedern, 1885: 81 Vereine mit 334,553 Mitgliedern in 1974 Bergwerken, Hütten [* 8] und Salinen (180,902 ständige, meistberechtigte und 153,651 minderberechtigte). Die Einnahmen waren 17,11, die Ausgaben 17,48, das Vereinsvermögen 25,91 Mill. Mark bei 28,133 Invaliden, 30,755 Witwen und 56,471 Waisen. Die durchschnittliche Lebensdauer im Ganzinvalidenstand war 14,06 Jahre. - In Österreich bestanden 1884: 354 »Bruderladen« mit 121,641 Mitgliedern, welche 1,550,692 Gulden einzahlten, wogegen von seiten der Werksbesitzer 553,405 Guld. beigetragen wurden.
Die Zahl der im Provisionsbezug stehenden ehemaligen Mitglieder, Witwen und Waisen belief sich auf 30,418 Personen, welche an dauernden Unterstützungen 1,208,296 Guld., an Krankengeldern, Kosten für ärztliche Pflege und Medikamente, an Begräbniskosten und zeitlichen Unterstützungen 818,720 Guld. erhielten. Das Bruderladenvermögen betrug 12,017,199 Guld., wovon auf die Salinen 459,441, auf andre ärarische Werke 1,218,944 und auf Privatunternehmern 10,328,814 Guld. entfielen.
Vgl. Salomon, Les caisses de secours et de prévoyance des ouvriers-mineurs en Europe (Par. 1878);
Caron, Die Berechnung der Beiträge bei der obligatorischen Altersversicherung (Berl. 1881);
Derselbe, Die Reform des
Knappschaf
tswesens (das. 1882).