Kloster
(lat. claustrum, «verschlossener
Ort», auch monasterium, coenobium),
Gebäude, in dem Mönche oder Nonnen gemeinsam und nach gewissen
Statuten (Regeln) leben.
Nur die röm.-kath., griech.-kath. und
armenische Kirche haben Kloster
, während die prot.
Kirche sie verwirft. Die den gleichen
Statuten folgenden Kloster
bilden einen
Klosterorden. (S.
Orden,
[* 2] geistliche.) Die nächste unmittelbare
Aufsicht
über ein Kloster
wird durch einen vom Ordenskapitel oder vom
Bischofe dazu bestimmten Vorgesetzten geführt, der
Abt
(Äbtissin),
Prior (Priorin), Propst (Pröpstin, Domina),
Superior, Rektor,
Guardian heißt und im
Sinne des kanonischen
Rechts Prälat ist.
Die höhere Instanz bilden die
Kapitel. Die Kloster
einer Diöcese stehen unter dem
Bischofe, viele aber unter
dem Ordensgeneral, der dem päpstl.
Stuhle verantwortlich ist (exemte oder eximierte Kloster
), auch Visitatoren als
Stellvertreter
ernennen
kann. Die
Geschäfte für die Kloster
verwaltung sind unter die Klosterglieder verteilt
(Klosteroffizialen). Dahin
gehören der
Pförtner, Ökonom, Bibliothekar, Lektor,
Kellermeister, Cirkator (Aufseher über die
Arbeits-
und Schlafsäle), Novizenmeister. Unter sich begrüßen sich die Mönche mit dem
Ausdrucke
Bruder
(Frater), die Nonnen mit Schwester
(Soror); ein Mönch, der die Priesterweihe erhalten hat, heißt
Vater (Pater), der Priester, der als Geistlicher im Kloster
thätig ist, der Kloster
geistliche.
Himation - Himmel

* 3
Himmel. Geschichtliches. Die Kloster
haben ihren Ursprung in dem den Völkern des
Orients eigenen Hange zur
Beschaulichkeit
und in der orient.
Anschauung von der Verdienstlichkeit der Weltflucht für den Himmel.
[* 3] So finden sich schon in der vorchristl.
Zeit in den verschiedensten orient.
Ländern Einsiedler (s.
Anachoreten), und an dieses heidn. Anachoretentum hat sich das
christliche angeschlossen. Die ersten eigentlichen Kloster entstanden im 4. Jahrh.
aus gemeinsamen
Ansiedelungen solcher
Anachoreten in den Wüsten Oberägyptens.
Als Vater des Mönchtums gilt der heil. Antonius (s. d.). Die erste Klosterregel stammt von Pachomius (s. d.). Seine auf der Nilinsel Tabennä gegründete Mönchskolonie bestand aus mehrern nahe beieinander liegenden Häusern, in deren jedem eine Anzahl Mönche in Zellen wohnte und das unter einem Vorsteher stand. Anfangs wählten das Klosterleben nur Männer freiwillig, doch hatte schon Pachomius auch Frauenklöster gestiftet. Der Ruf höherer Heiligkeit des klösterlichen Lebens lockte bald auch anderwärts, wie in Palästina, [* 4] Syrien und Armenien zur Nachfolge.
Einen ernstern religiösen Geist hat erst der heil. Basilius (s. d.) um 375 in das klösterliche Leben eingeführt. Seine Klosterregel wird jetzt noch in den griechischen Kloster von den Nestorianern, Melchiten, Georgianischen Religiosen und Religiosinnen und von den armenischen Mönchen und Nonnen befolgt. Doch gab es im 4. und 5. Jahrh. noch keine eigentlichen Klostergelübde. Das orient. Mönchstum zeichnet sich aus durch seine absolute Unfruchtbarkeit für das Leben.
Mailand (Stadtteile, P

* 5
Mailand.Bei weitem die wenigsten benutzten das Klosterleben zu theol. und philos. Studien. Dem Abendlande wurde das Klosterleben erst durch Ambrosius und durch die Schilderungen des Hieronymus und Rufinus empfohlen. Ambrosius soll ein Kloster bei Mailand [* 5] gegründet haben; bald darauf entstanden Mönchs- und Nonnenklöster in Rom, [* 6] auf den Inseln an der Westküste von Italien [* 7] und an der Küste von Dalmatien. Martin (s. d.), Bischof von Tours, [* 8] gründete zuerst ein Kloster in Frankreich. Augustinus gründete klösterliche Vereine von Klerikern in Afrika. [* 9]
Eine neue Epoche begann für das Klosterleben im 6. Jahrh. durch Benedikt (s. d.) von Nursia, der auch die Verpflichtung der Mönche auf die drei Klostergelübde (s. d.) einführte. Seiner zweckmäßigen Regel ist es vornehmlich zuzuschreiben, daß die Kloster Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes, der Mäßigkeit, namentlich aber durch Aufbewahrung und Vervielfältigung der litterar. Schätze des klassischen und kirchlichen Altertums, durch Jugenderziehung (Klosterschulen, s. d.) und Pflege der Wissenschaften und Künste Pflanzstätten der mittelalterlichen Kultur geworden sind. Auch um den Anbau des Bodens und um die Bekehrung der german. und slaw. Völkerschaften haben sich die Kloster große Verdienste erworben. Seit dem 10. Jahrh. nahmen die Mönche, die als ein besonderer geistlicher Stand
Kloster [unkorrigiert]
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(religiosi) betrachtet wurden, zahlreiche Laienbrüder (s. Laien) zur Verrichtung niederer Dienste, [* 11] namentlich aber zur Ausübung der verschiedenen Handwerke, in ihren Mauern auf. Zur Förderung dieser ihrer gemeinnützigen Thätigkeit wurden die Kloster mit Vorrechten aller Art ausgestattet. Je mehr aber ihr Reichtum und Ansehen wuchs, desto rascher gerieten sie in Verfall. Durch die unter den fränk. Königen eingerissene Gewohnheit, Kloster ihrer Einkünfte wegen an Grafen und Herren zu verschenken, kamen sie unter die Herrschaft von Laienäbten (s. d.), die, nur auf den Genuß der Einkünfte bedacht, nichts zur Aufrechterhaltung der Zucht thaten. So schlichen sich allmählich Müßiggang, Schwelgerei und andere Laster in die Kloster ein.
Spanien und Portugal

* 12
Spanien.Das von Chrodegang im 8. Jahrh. eingeführte kanonische Leben (monasteria canonicorum) suchte diesem Verfalle vorzubeugen, und von den durch Karl d. Gr. zur bessern Bildung der Geistlichkeit gestifteten Klosterschulen wußten einige den Ruhm ihrer Gemeinnützigkeit auch im 9. und 10. Jahrh. zu behaupten. Dem allgemein empfundenen Bedürfnisse einer Reform suchte zuerst das Kloster zu Cluny (s. d.) in Burgund abzuhelfen. Viele in Frankreich, Spanien, [* 12] Italien und Deutschland [* 13] ließen sich nach diesem Muster reformieren; andere, wie die Kongregation von Citeaux (s. Cistercienser), gaben der Regel Benedikts eine neue Gestalt und stifteten im 11. und 12. Jahrh. mehrere Orden mit Filialklöstern.
Durch die Reformation verminderte sich die Zahl der Kloster beträchtlich; die prot. Fürsten zogen die Güter der verlassenen Kloster zum Fiskus oder verwendeten sie zur Gründung öffentlicher Bildungsanstalten, zu Pfründen angesehener Geistlicher, auch wohl zur Versorgung adeliger Fräulein. Auch in den kath. Ländern sanken die Kloster unter dem Einfluß eines neuen Zeitgeistes immer mehr in der Meinung des Volks. Kaiser Joseph II. hob 1781 die Kloster einiger Orden ganz auf und schränkte die übrigen auf eine bestimmte Zahl von Religiösen ein. In Frankreich wurde die Abschaffung aller und Orden beschlossen.
Neapel (Provinz, Stadt

* 14
Neapel.Diesem Beispiele folgten die dem franz. Reiche einverleibten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden Länder. Kaum war jedoch Pius VII. in Rom wieder eingezogen, als er die in Italien während der franz. Herrschaft aufgehobenen Kloster wiederherstellte. Durch Konkordate mit Frankreich, Neapel [* 14] und Bayern [* 15] sicherte er das Fortbestehen der in diesen Ländern noch erhaltenen und die teilweise Wiederherstellung der aufgehobenen Kloster. Bald nahm die Zahl der und ihrer Insassen in Österreich, [* 16] Frankreich, Portugal, Spanien und Italien von neuem zu. In Portugal wurden die Kloster zwar durch Dekret vom in Spanien durch Dekret vom aufgehoben; aber diese Aufhebungsdekrete wurden bald wieder rückgängig gemacht.
Namentlich seit 1850 vermehrten sich die klösterlichen Niederlassungen überall sehr; so in Österreich seit dem Konkordat von 1855, vor allem aber in Frankreich unter Napoleon III. und dann wieder unter der Präsidentschaft Mac-Mahons. In Frankreich, das zu Anfang des 19. Jahrh. gar keine Nonnen zählte, gab es schon vor der Julirevolution wieder 22000 und 1878 128000. In Preußen [* 17] hatte sich die Zahl der Mönche und Nonnen seit 1850 verzehnfacht; 1873 zählte man hier 1037 Mönche und 8011 Nonnen, in Bayern 1094 Mönche und 5054 Nonnen, im ganzen Deutschen Reiche gegen 20000 Ordensmitglieder.
Auch in England und Irland wurden neue Kloster gegründet. Energische Maßregeln gegen das Klosterwesen wurden zuerst in Italien infolge der polit. Umwälzungen seit 1859 ergriffen. Nachdem man zuerst die auf die um Wissenschaft und Krankenpflege verdienten beschränkt und namentlich die Bettelorden aufgelöst hatte, hob 1866 ein Gesetz alle Kloster ohne Unterschied auf. Danach wurden auch in Preußen infolge des Gesetzes vom sämtliche geistliche Orden und ordensähnliche Kongregationen mit Ausnahme derer, die sich mit Krankenpflege beschäftigten, aufgehoben.
Griechenland

* 18
Griechenland.Jedoch läßt das Gesetz vom auch solche Orden zu, die sich der Seelsorge oder einem beschaulichen Leben widmen, nur bedarf es im einzelnen Fall einer Genehmigung der Minister des Innern und des Kultus. Seitdem hat die Zahl der Kloster bedeutend zugenommen. In Frankreich knüpft das Dekret vom die staatliche Autorisation der Kloster an erschwerende Bedingungen und verfügt die Räumung der nicht autorisierten. In Rußland ist die Zahl der Kloster beschränkt. In Griechenland [* 18] wurden 1835 auf Antrag der permanenten Synode alle Nonnenklöster bis auf drei, deren Bewohner über 40 Jahr alt sein müssen, aufgehoben.
Litteratur. Musson, Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (deutscher Auszug von Crome, 10 Bde., Lpz. 1774-84);
C. I. Weber, Die Möncherei oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelt (2. Aufl., 4 Bde., Stuttg. 1835);
F. von Biedenfeld, Ursprung, Aufleben, Größe, Herrschaft, Verfall und jetzige Zustände sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden (2 Bde., mit Suppl., Weim. 1837 u. 1839);
Henrions Geschichte der Mönchsorden, frei bearbeitet von Fehr (Tüb. 1845);
Montalembert, Les moines d’Occident (5. Aufl., 7 Bde., Par. 1874-77);
Hinschius, Die Orden und Kongregationen der kath. Kirche in Preußen (Berl. 1874);
Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums (Gotha [* 19] 1877);
E. Keller, Les congrégations religieuses en France (1880);
Harnack, Das Mönchtum, seine Ideale und Geschichte (Gieß. 1881; 3. Aufl., ebd. 1886);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888). Die bauliche Anlage der in früher Zeit lernt man am besten aus dem zu Anfang des 9. Jahrh. geschaffenen Plan für jenes von St. Gallen kennen. (Vgl. F. Keller, Bauriß des Kloster St. Gallen, Zür. 1844.) Den Mittelpunkt bildete die Klosterkirche, welche der Regel nach mit dem Chor nach Osten liegt. An die Südseite legt sich der Kreuzgang an. An diesen lehnt sich östlich der Winterspeisesaal (Calefactorium) und darüber der Schlafsaal (Dormitorium), südlich der Speisesaal (Refectorium), westlich der Weinkeller und Vorratsspeicher. Um diesen Gebäudeteil und seine Nebenbauten legt sich ein zweiter Ring: das Pilgerhaus, Pferde- und Ochsenställe, die Werkstätten und Scheuern, alles das, was zur Verwaltung des Kloster gehört. Im Osten stößt an die Kirche die Schule und der Kapitelsaal mit eigener Kapelle und zwei kleinen Kreuzgängen, der Kirchhof und der Garten, [* 20] gegen Norden [* 21] das Abthaus, das Schülerhaus, das Gasthaus. Dieses System blieb in der Hauptsache während des ganzen Mittelalters beibehalten. Namentlich die Cistercienser bildeten es aus, das beweist z. B. die Abtei Clairvaux in Frankreich. Als Beispiel mag das trefflich erhaltene Kloster Maulbronn gelten. Der Kapitelsaal mit der Kapelle ist an die Ostseite des Kreuzganges gerückt, die Wirtschaftsgebäude liegen ent- Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen. ¶