Klient
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Klient
Klientel
(lat. Clientela), ein röm. Rechtsverhältnis, ähnlich der deutschen Hörigkeit (Klient, s. v. w. Höriger), ein uraltes Institut italischer Völkerschaften. Auf Rom [* 3] ging es von Latium über und bildete sich daselbst zu einem ganz eigentümlichen Verhältnis aus. Der Klient gehörte zu der Familie des Patriziers, der sein Patronus war (jedoch ohne Mitglied derselben zu sein), und erhielt von diesem ein Grundstück zum Bebauen. Der Patron mußte ihn vor Gericht vertreten, sich seines Vermögens und seiner Geschäfte annehmen, überhaupt ihm jeden Schutz angedeihen lassen.
Der Klient war dagegen seinem Patron zu Gehorsam verpflichtet, mußte ihn unterstützen, wenn es not that, und zog mit ihm in den Krieg, wie er auch an den Familienfesten des Patrons teilnahm. Denn das Verhältnis wurde durchaus als ein heiliges Familienverhältnis aufgefaßt; der Klient durfte daher weder gegen den Patron Zeugnis ablegen, noch wurde dasselbe von diesem gegen jenen verlangt. Durch die Übersiedelung unterworfener Gemeinden nach Rom, durch Freilassungen etc. wuchs die Zahl der Klienten sehr an, und allmählich gingen sie in der Plebs auf. Gegen das Ende der Republik wurde das Patronat sogar so weit ausgedehnt, daß ganze Städte und Völker sich einen römischen Großen zum Patron wählten; so waren z. B. die Meteller die Patrone von Sizilien [* 4] und die Scipionen die Patrone von Massilia. - In unsrer heutigen Gerichtssprache nennt man die von einem Anwalt Vertretenen die Klienten desselben; auch wird der Ausdruck wohl noch auf andre Verhältnisse übertragen, um die Beziehungen Schutzbefohlener zu ihrem mächtigen Vertreter zu bezeichnen.