Titel
Klerus
(griech.,
»Los«, franz.
Clergé, engl. Clergy), Benennung des geistlichen
Standes in der katholischen
Kirche im
Gegensatz zu den
Laien (s. d.). Der Klerus
allein bildet hier die eigentliche aktive
Kirche; der
Eintritt in den Klerus
erfolgt durch die
Ordination (s. d.). Die
katholische Kirche legt dem
Kleriker
(s. d.) bestimmte Standespflichten auf, als da sind:
1) Enthaltung von Gelagen, Maskeraden, Tanz, Theater, [* 2] Jagd etc.;
2) sich einfach und anständig zu kleiden, die Tonsur zu tragen, keine Perücke [* 3] aufzusetzen, keinen Bart wachsen zu lassen;
3) für die höhern Weihen das Cölibat (s. d.);
4) Unterlassung aller weltlichen Geschäfte, des Handels, des ärztlichen oder juristischen Berufs, der Übernahme von Staatsämtern, des Eintritts in Kriegsdienste;
5) die tägliche Verrichtung des Breviergebets. Die protestantische
Kirche verlangt von ihren
Geistlichen: Vorsicht bei der
Beteiligung an erlaubten öffentlichen Vergnügungen,
Anstand und Einfachheit des äußern Auftretens,
Nichtbeteiligung an bürgerlichen
Geschäften. Das
kanonische Recht sprach dem Klerus
folgende Standesrechte zu: 1) das (noch bestehende)
privilegium canonis, das auf die thätliche
Verletzung eines
Klerikers die sofortige Exkommunikation stellt;
2) das (aufgehobene) privilegium fori, Exemtion von jeder weltlichen Gerichtsbarkeit (s. Geistliche Gerichtsbarkeit);
3) das privilegium immunitatis (s. Immunität);
4) das (noch bestehende) beneficium competentiae, wonach die Exekution das Amtseinkommen nur so weit treffen soll, als der Kleriker desselben entbehren kann, ohne Not zu leiden. Die Kirchenordnungen des 16. Jahrh. gewährten den evangelischen Geistlichen dieselben Standesrechte wie das jus canonicum. - Was die Kleidung der Geistlichen betrifft, so hielt die christliche Kirche schon früh darauf, daß ihre Kleriker selbst im gewöhnlichen Leben ihren Stand irgendwie schon durch die Kleidung bekannten.
Farbige Gewandung wurde durch das Laterankonzil 1215 untersagt, und Sixtus V. bestätigte 1589 ausdrücklich noch einmal das lange, schwarze, geschlossene Gewand als die entsprechende Tracht. Schon viel früher stellte sich ein fester Gebrauch hinsichtlich der liturgischen Kleidung ein, indem die Kleriker teils auf natürlichem Weg dazu kamen, die bessere Kleidung für die kultischen Funktionen zu reservieren, teils durch den Begriff des Priestertums selbst sich auf Nachahmung alttestamentlicher und heidnischer Amtstrachten gewiesen sahen.
Alava - Alba

* 4
Alba.Das eigentliche Meßgewand war und blieb seither die Alba, [* 4] der lange, weiße Talar mit dem Gürtel [* 5] (cingulum, wie auch die Schnur der Mönchskleidung genannt wird); darüber die Kasula (Kasel), [* 6] das mit einem Kreuz [* 7] bezeichnete, früher ärmellose, jetzt zu beiden Seiten aufgeschlitzte Meßgewand. Von dem ursprünglichen Priesterkleid, der Stola, ist mit der Zeit nur der lange, breite Streifen kostbaren Gewebes übriggeblieben, welchen der Diakon über der linken Schulter, der Presbyter über beiden trägt.
Als Kopfbedeckung dient das drei- oder vierkantige Barett (birretum). Dazu kommen noch besondere Stücke, die, wie die Dalmatika, [* 8] ein langes, weißes Ärmelgewand, teils dem Diakonus, teils dem Bischof eignen, und das erzbischöfliche Pallium [* 9] (vgl. die betreffenden Artikel, teilweise mit Abbildungen). Die Kleidung der griechischen Geistlichen entspricht dem in der Hauptsache, die der protestantischen besteht meist im schwarzen Chorrock (Talar) mit weißen Beffchen; daneben haben sich in Schweden [* 10] und England Erinnerungen an die katholische Meßtracht erhalten.