der auf nur verhältnismäßig wenig Mittel und Arbeitskräfte sich stützende Wirtschaftsbetrieb,
im Gewerbewesen insbesondere der handwerksmäßige Betrieb (vgl. Handwerk und Gewerbebetrieb), in der Landwirtschaft die Bewirtschaftung
kleiner Güter (vgl. Landgut).
der mit geringem Kapital und wenigen Arbeitskräften unternommene, handwerksmäßige Gewerbebetrieb, der
im allgemeinen, falls er nicht einen hausindustriellen Charakter trägt, nur auf den örtlichen Absatz
berechnet ist. In neuerer Zeit ist der Kleinbetrieb durch Anwendung der hochentwickelten Kleinmotoren (s. d.)
in den Stand gesetzt, mit dem Großbetrieb einigermaßen zu wetteifern. (S. Großbetrieb und Handwerk.)