Kleinbahnen,
in neuester Zeit gewählte Bezeichnung für Bahnen von lediglich örtlicher Bedeutung, die in das preuß. Gesetz vom an Stelle der ursprünglich vorgeschlagenen Bezeichnung «Bahnen unterster Ordnung» Aufnahme gefunden hat. Eine «Zeitschrift für Kleinbahnen» (hg. vom preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten) besteht seit (S. auch Eisenbahnen, Bd. 5, S. 857b und Eisenbahnrecht, S. 876b.) Zu den Kleinbahnen im weitern Sinne gehören auch die für das öffentliche Bauwesen und industrielle Etablissements bestimmten Bahnen. (S. Transportable Eisenbahnen.)