Klausur
(lat.), Verschließung, besonders die klösterliche
Absperrung, nach welcher der Eingang in gewisse Klöster
stets verschlossen sein soll und
Mönchen wie
Nonnen verboten ist, ohne spezielle Erlaubnis des Ordensobern auszugehen oder
jemand bei sich zu empfangen. In einigen
Mönchsorden bedeutet »die Klausur
beobachten« die Verbindlichkeit,
in den
Zellen eingeschlossen zu bleiben. Danach Klausur
arbeit, eine schriftliche Prüfungsarbeit, die in verschlossenem
Zimmer
oder unter
Aufsicht und demnach nachweisbar selbständig von ihrem Verfasser angefertigt ist. Klausur
hießen auch ehemals
die an dem
Einband eines
Buches angebrachten
Bänder,
Schlösser und Eckbeschläge von
Messing oder
Silber.