Klassensteuer
,
eine Form der Personalsteuer, bei welcher die Höhe der Einschätzung sich nicht auf eine ziffermäßige Ermittelung des Einkommens oder Vermögens, sondern auf solche äußere Merkmale gründet, die leicht in die Augen fallen. Man bildet hiernach Gruppen der Bevölkerung, [* 2] deren Glieder [* 3] gleich hoch besteuert werden. Der Einzelne wird hierbei freilich nicht genau nach seiner wirklichen Steuerfähigkeit getroffen. Doch war die als eine Verbesserung gegenüber der Kopfsteuer anzusehen.
Das preußische Klassenste
uergesetz vom unterschied:
1) besonders reiche und wohlhabende Einwohner, 2) wohlhabende Grundbesitzer und Kaufleute,
3) geringe
Bürger und
Bauern, 4)
Tagelöhner und
Gesinde. In jeder
Klasse wurden drei
Stufen gebildet, außerdem wurde ein Unterschied
gemacht zwischen Haushaltungen und einzelnen
Personen. Der niedrigste Steuersatz
betrug ½, der höchste 144 Thlr. Die
Reichen
und Wohlhabenden waren hiernach viel zu wenig belastet. 1851 wurde in
Preußen
[* 4] die klassifizierte
Einkommensteuer
eingeführt für alle
Personen, die ein
Einkommen von mehr als 1000 Thlr. haben, während für
Personen mit einem
Einkommen bis
zu 1000 Thlr. die Klassensteuer
(½ Thlr.
Steuer für die unterste und 24 Thlr. für die oberste
Klasse) bestehen blieb.
Doch hatte letztere die
Tendenz, sich mehr und mehr zu einer
Einkommensteuer umzugestalten, indem man das wirkliche
Einkommen
mit annähernder Genauigkeit zu ermitteln suchte. Seit 1873 sind
Einkommen von 420, seit 1883 von 900
Mk. und weniger steuerfrei.
Die gesamte durch die Klassensteuer
aufzubringende
Summe wurde auf 42,100,000 Mk. kontingentiert mit der Bestimmung,
daß, wenn infolge von
Vermehrung der Steuerpflichtigen oder ihres
Einkommens sich ein höherer
Ertrag ergibt, der Überschuß
durch
Erlaß an den Steuersätzen der einzelnen
Stufen zurückerstattet wird. Diese
Kontingentierung wurde 1883 wieder aufgehoben.
Vgl. Winiker, Die Klassensteuer
und klassifizierte
Einkommensteuer in
Preußen (Berl. 1877, kleine Ausg. 1880);
Meitzen,
Die Vorschriften über die Klassensteuer
etc. (das. 1879);