Klarieren
(lat.,
d. i. klären, bereinigen, freimachen), im Seewesen das Erledigen der Zollanforderungen durch
Anmeldung, Vorlegung der nötigen Papiere, Entrichtung des
Zolls und Empfangnahme der darüber ausgestellten Quittungen oder
Zollklarierungsscheine. Die betreffende
Regulierung bei Aussegeln eines Schiffs heißt die
Ausklarierung,
bei Ankunft desselben die Einklarierung. In der Regel ist die Klarierung des Schiffs Sache des Schiffers, das Ausklarieren
der Ladung Sache des
Befrachters oder
Abladers, das Einklarieren
der Ladung Sache des Empfängers. Meistens werden diese Klarierungen
auftragsweise von den
Schiffsmaklern besorgt, welche deshalb auch wohl Klarierer,
Schiffsklarierer genannt
werden.
In London [* 2] giebt es dafür besondere Zollmakler (custom-house brokers).