Kirchweihe,
die religiöse Handlung, durch welche eine neuerbaute oder ihrer Bestimmung eine Zeitlang entzogene Kirche dem gottesdienstlichen Gebrauch feierlich gewidmet wird. Sie hat ihren Ursprung in der jüdischen Tempelweihe (Encaenia), die auch das »Fest der Lichter« hieß, weil man während desselben die Wohnungen erleuchtete. In der christlichen Kirche ist sie erst seit Konstantin d. Gr. bezeugt. Nach Vollendung einer Kirche wird dieselbe vom Bischof unter den im Pontificale Romanum vorgeschriebenen symbolischen Handlungen konsekriert. Am Tag zuvor hat der Bischof die Reliquien eines Heiligen in den Hochaltar innerhalb des neuen Gebäudes einzusenken und davor die Vigilien zu halten, und dieser Heilige gilt dann als Patron der Kirche, welcher er gewöhnlich seinen Namen leiht. In neuerer Zeit benannte man die Kirchen auch nach kirchlichen Ereignissen oder christlichen Glaubenssätzen (z. B. Kirche zur Verkündigung, Himmelfahrt, Dreifaltigkeit, zum Heiligen Geist etc.). In der evangelischen Kirche werden neuerbaute oder restaurierte Gotteshäuser bloß in einem feierlichen Gottesdienst dem kirchlichen Gebrauch übergeben. Sowohl bei Katholiken als bei Protestanten finden alljährlich zum Andenken an die Kircheneinweihung Feste statt, welche den Namen Kirchweihe, auch Kirchmesse und im gemeinen Leben zusammengezogen Kirmse, Kirmes führen. Sie kommen schon im 9. Jahrh. vor und sind im Lauf der Zeiten zu bloßen Volksfesten geworden, deren Hauptzweck Belustigung ist. In einigen Ländern, wie in Österreich, werden alle Kirchweihtage an einem und demselben Tage gehalten und finden dann im Herbst nach vollendeter Ernte statt, indem sie mit einer kirchlichen Feier eingeleitet werden.