Kirchenvogt
(Advocatus ecclesiae), in früherer Zeit der weltliche Schutzherr einer
Kirche oder eines geistlichen
Stifts.
Die Schutzgewalt, auch wohl der
Bezirk derselben wurde
Vogtei genannt. Mit der
Vogtei wurden vielfach Dynastengeschlechter
vom
Kaiser, aber auch von geistlichen
Fürsten und von den zu schützenden
Abteien,
Klöstern,
Stiftern etc. selbst beliehen.
Da die Kirchenvögte jedoch den betreffenden geistlichen
Körperschaften oft lästig wurden, war man darauf bedacht, die
Vogtei
mehr und mehr in ein bloßes
Ehrenamt umzuwandeln, und mit diesem
Charakter findet sich dieselbe noch hier
und dort vor, oder es sind doch noch
Spuren davon vorhanden. - Kirchenvogt
ist an manchen
Orten auch die Bezeichnung eines
Kirchendieners
niederer Art.