Kirchenkon
ferenz,
Eisenacher, s. Eisenacher Kirchenkon
ferenz.
Kirchenkonferenz
9 Wörter, 114 Zeichen
Kirchenkonferenz,
Eisenacher, s. Eisenacher Kirchenkon
ferenz.
Kirchenkonferenz, eine periodische Konferenz von Abgeordneten deutsch-evangelischer oberster Kirchenbehörden, um »auf Grundlage des Bekenntnisses wichtigere Fragen des kirchlichen Lebens in freiem Austausch zu besprechen und unbeschadet der Selbständigkeit jeder einzelnen Landeskirche ein Band [* 3] ihres Zusammengehörens darzustellen und die einheitliche Entwickelung ihrer Zustände zu fördern«. Berlin [* 4] und Stuttgart [* 5] gaben durch die Theologen Snethlage und Grüneisen 1845 die erste Anregung, und schon 1846 trat die erste, jedoch erfolglose Konferenz von 30 Abgeordneten der meisten obersten Kirchenbehörden des evangelischen Deutschland [* 6] in Berlin zusammen.
Auf Grundlage eines zu Frankfurt [* 7] a. M. im Juni 1851 entworfenen Programms verfaßten während des Elberfelder Kirchentags 1851 zwölf Mitglieder deutsch-evangelischer Kirchenbehörden bezüglich der Realisierung des Projekts geeignete Vorlagen, welche von fast sämtlichen Kirchenregimenten gebilligt wurden. Demgemäß trat im Juni 1852 in Eisenach [* 8] die deutsche evangelische Konferenz zusammen und ward das »Allgemeine Kirchenblatt für das evangelische Deutschland« unter der Redaktion des Prälaten v. Moser gegründet, welches die Verhandlungen der Konferenz veröffentlicht. In Eisenach wurde ein allgemeines Gesangbuch (s. d.) geplant und Anträge über die liturgischen Einrichtungen, Behandlung der Sekten, Beaufsichtigung der Geistlichen, Kirchenvisitationen, Berichtigung der Lutherschen Bibelübersetzung etc. gestellt. Seit 1854 finden die Versammlungen nur alle zwei Jahre statt. Die evangelische Kirche Österreichs beteiligte sich auch noch nach 1866 an denselben.