Kirchengewalt.
Nach kath. Lehre [* 2] ist die Kirche die von Christus gestiftete, von ihm und seinen Nachfolgern, den Aposteln (weiterhin Papst und Bischöfen), regierte Anstalt zur Erlösung der Menschheit. Dazu hat sie die Vollmacht erhalten, die Menschen zu heiligen und zu belehren (potestas ordinis) und zu regieren (potestas jurisdictionis). Die erstere Befugnis steht in ihrer Fülle den Bischöfen zu und wird von diesen auf die Priester übertragen. Die zweite steht Papst und Bischöfen zu. Die histor. Entwicklung, welche im Vatikanischen Konzil zum Abschluß gekommen ist, hat letzteres dahin modifiziert, daß die in ihrer Totalität an den Papst gelangt ist und von diesem teils persönlich, teils durch seine Bischöfe ausgeübt wird. - Nach der Lehre der evang. Kirche besitzt diese die Schlüsselgewalt (ecclesia habet claves), d. h. die Befugnis einerseits zu predigen und die Sakramente zu spenden und andererseits die Sünden zu vergeben und den Kirchenbann auszusprechen. Diese Gewalt ist principiell der Kirche, d. i. der Gemeinde der Gläubigen, zuständig, Predigt- und Sakramentsverwal-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen. ¶
mehr
tung soll aber der Ordnung wegen durch das geistliche Amt ausgeübt werden. Ferner hat die Kirche die Regierungsgewalt (Kirchenregiment). Diese ist den deutschen Landesherren zugefallen und wird selbst von den kath. Königen von Sachsen [* 4] und Bayern [* 5] mit gewissen Beschränkungen ausgeübt.